BREMEN - Wegen Verletzung der Unterhaltspflicht müssen sich immer wieder Väter in Strafverfahren verantworten. Kinder leiden sehr darunter, wenn ihr Vater nicht zahlt. Und meistens sind es die Väter: „90 Prozent aller Alleinerziehenden sind Frauen“, berichtet Sigrid Andersen vom Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter. „Und ein Drittel aller Kinder bekommt kein Geld vom Vater.“ Bei einem weiteren Drittel komme die Zahlung nur unregelmäßig oder in zu geringer Höhe.
In diesen Fällen zahlt das Amt für Soziale Dienste den Mindestsatz des Unterhalts als Vorschuss. Allerdings nur bis das Kind zwölf Jahre alt ist und maximal für sechs Jahre. Bremen zahlt nach Angaben des Sozialressorts derzeit in 4800 Fällen solche Vorschussleistungen.
Nur in zehn Prozent dieser Fälle gelingt es dem Land, das Geld von den Vätern zurückholen. Sandra Ahrens, jugendpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion, sagt, durch die geringe Rückholquote verschenke Bremen Millionen. Eine Ermittlungsgruppe solle eingesetzt werden, um die Väter zur Kasse zu bitten, fordert sie. „Wenn der Staat die Vermögensverhältnisse des Vaters klärt, hilft das auch der Mutter.“
Eine Sprecherin des Sozialressorts erklärte jedoch, die geringe Rückholquote liege nicht daran, dass die Väter unauffindbar seien, sondern dass sie meist nichts zahlen können. „Vielen Frauen ist an einem guten Umgang zum Vater ihrer Kinder gelegen“, fügt Sigrid Andersen hinzu. Die Hemmschwelle, gegen den Vater gerichtlich vorzugehen, sei daher hoch.
