BREMEN - BREMEN/F - Wer die Schuld daran trägt, dass ein 30-jähriger Arbeiter vor sechseinhalb Jahren bei den Bremer Stahlwerken in den Tod stürzte – diese Frage konnte das Amtsgericht Bremen nicht klären.
Nach drei Verhandlungstagen wurde das Verfahren gestern eingestellt. Die drei Angeklagten bekamen die Auflage, jeweils 300 Euro an einen Witwen- und Waisenfonds zu überweisen.
Außerdem verpflichteten sie sich, für die Anwaltskosten der Witwe aufzukommen, die als Nebenklägerin in dem Prozess aufgetreten war. In der Beweisaufnahme seien zu viele Fragen offen geblieben, die sich nicht mehr klären ließen, so dass es weder für eine Verurteilung noch für einen Freispruch reiche, sagte gestern der Sprecher des Gerichts, Ulrich Hoffmann.
Zum einen seien die Verantwortlichkeiten vor Ort damals so undurchsichtig gewesen, zum anderen hätte sich der Unfall durch die Zeugenaussagen nicht ausreichend rekonstruieren lassen.
Klar ist nur, dass das 30 Jahre alte Opfer durch ein mit rot-weißem Flatterband nur unzureichend gesichertes Loch zwölf Meter in die Tiefe fiel und starb.
Ob zu dem Zeitpunkt jemand zugegen war, der sich darüber im Klaren war, welcher Gefahr die Arbeiter ausgesetzt waren – all’ diese Fragen ließen sich in dem Verfahren nicht mehr sicher aufklären.
