BREMEN - Die Bauarbeiten am Ostertorsteinweg sind gestern wiederaufgenommen worden. Das Oberverwaltungsgericht Bremen wies am Tag zuvor die Klage dreier Anwohner zurück. Zugleich übte es aber deutliche Kritik an der Baubehörde: Sie habe bislang nicht wissen können, ob sie in dieser Angelegenheit rechtmäßig gehandelt habe oder nicht.
Die Kläger wollten erreichen, dass der Ostertorsteinweg zwischen Mozartstraße und Sielwall nach den gegenwärtigen Gleisbauarbeiten nicht wieder gepflastert, sondern asphaltiert wird. Zu diesem Zwecke sollte zunächst ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Dieses wäre langwierig, der Ausgang jedoch ungewiss gewesen. Bislang waren in einem verkürzten Verfahren lediglich die „Träger öffentlicher Belange“ gehört worden. Die Richter sahen die Belange der Anwohner dadurch jedoch nicht wesentlich verletzt.
Ausschlaggebend war die Aussage des Gutachters Gerke Hoppmann, wonach bei der Lärmbelastung am Ostertorsteinweg „unter dem Strich alles beim Alten“ bleibe. Das Bauressort hatte bislang solche Lärmdaten nicht erhoben, sich also „im rechtlichen Blindflug“ bewegt, so das Bremer Oberverwaltungsgericht. „Diese Frage hätte früher geklärt werden müssen.“ Deswegen wurden Bauressort und Bremer Straßenbahn AG verpflichtet, alle Verfahrenskosten zu tragen. „Nicht wesentlich“ schien dem Gericht auch die Minderung der Parkflächen. Der Verlust von zwei Stellplätzen sei als „sehr
gering“ zu bewerten.
