BREMEN - Die beim Oberverwaltungsgericht (OVG) anhängigen Beschwerdeverfahren über Schulzuweisungen in die fünfte Jahrgangsstufe sind bis auf ein Verfahren, in dem sich besonders gelagerte verfahrensrechtliche Fragen stellen, abgeschlossen. Das hat das Gericht jetzt mitgeteilt.
Die Beschwerdeverfahren haben zu unterschiedlichen Ergebnissen geführt: Das Alte Gymnasium hat aufgrund der Beschlüsse des OVG elf Schüler, die Gesamtschule West drei Schüler und die Integrierte Stadtteilschule Leibnizplatz einen Schüler zusätzlich aufnehmen müssen. Von der Gesamtschule Mitte wurden vier weitere Schüler aufgenommen. Eine Entscheidung des OVG war deshalb nicht mehr notwendig.
Nur teilweise erfolgreich waren Verfahren, mit denen die Aufnahme an das Kippenberg-Gymnasium erreicht werden sollte. In den Beschwerdeverfahren, die das Alte Gymnasium, die Gesamtschule West und die Integrierte Stadtteilschule Leibnizplatz betrafen, ging es darum, in welchem Umfang die Schulen die vorhandene Kapazität ausschöpfen müssen.
Weil das Bremische Schulverwaltungsgesetz den Eltern ausdrücklich das Recht einräumt, die Schule zu wählen, die ihr Kind nach der Grundschule besuchen soll, hat das OVG einen strengen Maßstab angelegt. Danach müssen vorhandene räumliche Kapazitäten, wenn bei der betreffenden Schule ein Anmeldeüberhang besteht, „bis zur Grenze des fachlich-pädagogisch Vertretbaren“ ausgeschöpft werden.
