BREMEN - Die swb AG gestaltet ihre Verträge für Gas-Kunden um. Bei Preisänderungen können diese den Kontrakt kündigen.
Von Ralf Sussek
BREMEN - Die swb AG zieht die Notbremse. Ab 1. Oktober sollen 140 000 Gaskunden neue Verträge erhalten. Heute läuft die Aktion im gesamten Versorgungsgebiet – Bremen, Bremerhaven, Stuhr – an.Auslöser ist laut swb „das novellierte Energiewirtschaftsgesetz sowie die bundesweite Diskussion über Erdgaspreise“. Und: „Die ohnehin vorhandene Unsicherheit wurde Ende Mai noch verstärkt durch das Urteil des Bremer Landgerichts, das die Preisklauseln der swb für unwirksam erklärte.“ Die Richter vermissten die nötige Transparenz bei der Preisgestaltung.
Die neue Klausel in den Verträgen entspricht den gesetzlichen Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVBGasV). Das heißt: Bei Änderungen des Fest- oder Verbrauchspreises können Kunden kündigen – mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende. Ausdrücklich aufgenommen ist auch das Recht des Kunden, bei einer „Preisanpassung“ diese gemäß § 315 BGB vor Gericht überprüfen zu lassen.
Die swb kündigt also die bestehenden Verträge zum 30. September und bietet einen Folgevertrag mit Wirkung ab 1. Oktober an. Die rund 125 000 Kunden, die gegen die alte Regelung keinen Widerspruch eingelegt hatten, müssen nichts tun, wenn ihnen in den nächsten Tagen Post ins Haus flattert. Auch der Preis ändert sich für sie nicht. Die anderen („Widersprecher“) müssen den neuen Vertrag durch ein unterschriebenes Formular annehmen. Tun sie das nicht, werden sie automatisch in den (teureren) Grundversorgungstarif
eingestuft.
Übrigens: Für den Herbst rechnet die swb mit weiteren Erhöhungen des Gaspreises, zumal der Ölpreis wegen politischer Krisen in neue Höhen geklettert ist.
