BREMEN - „Der Sex-Appeal des Themas geht in der formalisierten Justizsprache unter“, sagen Insider. Nun denn. Der Bremer Staatsgerichtshof hat am Donnerstag eine Botschaft verkündet: „Bremer, Du kannst jetzt wählen, wen du willst.“ Die Parteien verlieren ein bisschen Macht und Einfluss – ans Volk.

Amtsdeutsch formuliert: Der Staatsgerichtshof hat gestern das Normenkontrollverfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Sitzverteilungsverfahrens des geltenden bremischen Wahlgesetzes beendet. Und er hat bestätigt, dass es eben nicht gegen die Bremer Landesverfassung verstößt, „wenn bei der Verteilung der Mandate innerhalb eines Wahlvorschlags zunächst die nach Listenwahl zu vergebenden Sitze zugeteilt werden, und erst anschließend die Sitze für die Bewerber mit den höchsten Personenstimmenzahlen“. So hat es Staatsgerichtshofs-Präsident Alfred Rinken vorgetragen. Und das hört sich an wie das genaue Gegenteil dessen, was es bedeutet: Denn bestätigt wird ja der im Wahlgesetz fixierte Vorrang der Listenwahl vor der Personenwahl. Nur ist dessen Auswirkung eben erst zu erkennen, wo beide miteinander konkurrieren. Also dort, wo ein Kandidat sowohl genügend Personenstimmen erhält als auch weit genug vorne auf einer entsprechenden Liste steht.

Durch die jetzt bestätigte Regelung zieht die gleichsam doppelt gewählte Person als Listenvorschlag in die Bremische Bürgerschaft ein. Dadurch macht sie Platz auf der individualisierteren „Personenbank“ – für jene, die ein paar Voten weniger erhalten haben: „Das verstärkt die Wirkung der Personenstimmen“, erläuterte Rinken.

Die Initiative „Mehr Demokratie“, von der das neue Wahlgesetz stammt, das im Mai 2011 erstmals zur Anwendung kommt, begrüßte die Entscheidung des Staatsgerichtshofs.