BREMEN - Der Staatsgerichtshof muss sich mit der Bürgerschaftswahl 2007 befassen. Nachdem das Wahlprüfungsgericht Ende November bei der Auszählung im Bereich Bremerhaven „teils schwerwiegende Mängel“ festgestellt und eine Neuauszählung angeordnet hatte, haben sowohl der Landeswahlleiter als auch die Vereinigung „Bürger in Wut“ (BIW) Beschwerde eingereicht. Die Behörde will die Verstöße gegen das in der Landeswahlordnung vorgesehene Prozedere als Bagatellen gewertet wissen. Auch von der durchs Wahlprüfungsgericht beschlossenen Neuauszählung will man daher nichts wissen. BIW-Anwalt Andreas Reich hatte die Unregelmäßigkeiten bereits als „durch Neuzählung nicht heilbar“ bezeichnet. Die BIW hatte im Wahlbereich Bremerhaven am 13. Mai vergangenen Jahres für ein Unikum gesorgt: Mit 4,998 Prozent verfehlte sie das Bürgerschaftsmandat um eine einzige Stimme.
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