BREMEN - Die Wohngeld-Zuschüsse für Hartz-IV-Empfänger sind oft nicht ausreichend, das ist der Tenor einer Eilentscheidung, die das Bremer Sozialgericht verkündet hat. Ab sofort muss die Zentralstelle Bagis dem betroffenen Kläger rund zehn Prozent mehr Wohngeld zahlen. Dass die Bremer Mietobergrenzen-Regelung in einigen Stadtteilen unter der Summe der bundesweit geltenden Wohngeldtabelle liege, sei
rechtswidrig, so die Sozialrichter. Die Daten des Gutachtens, auf das sich Bremen stützte, seien veraltet und das Gutachten weise methodische Mängel auf. Die Sozialbehörde will die Begründung der Richter prüfen und dann überlegen, welche Konsequenzen zu ziehen sind.
