Bremen - 2010 wurde der Anspruch auf sauberes Wasser von den Vereinten Nationen zum Menschenrecht erklärt. Darauf beriefen sich die Bürgerschaftsfraktionen von SPD, Grünen und Linkspartei, als sie jetzt im Landtag forderten, dass der Energieversorger SWB zukünftig darauf verzichten solle, säumigen Kunden den Hahn abzudrehen.
2012 veranlasste die SWB in Bremen 561 Wassersperren. „Im ersten Halbjahr 2013 waren es in Bremen 352 , sagt Peter Erlanson von der Linksfraktion. SWB-Sprecher Christoph Brinkmann sagt indes: „Nach Gesprächen mit dem Amt für Soziales können Leistungsempfänger ihre Wasserkosten seit Jahren vom Jobcenter an den Versorger zahlen lassen, und seither ist die Anzahl der Sperren rückläufig.“
Bernd Schneider, Sprecher der Sozialbehörde, bestätigt: „Es gibt Absprachen mit der SWB, dass Sperren immer das allerletzte Mittel sein sollen, und in der Regel klappt das ganz gut.“
Dass Wasser überhaupt abgedreht wird, hält Brinkmann für zulässig: „Die UN-Charta besagt, dass der Zugang zu Wasser ein Menschenrecht ist – und der ist hier auch außerhalb der Wohnung gegeben.“ Außerdem mahne die SWB Kunden, von denen bekannt sei, dass sie wenig Geld hätten, früher an als üblich, nämlich bereits bei der ersten säumigen Rate. Die Linke fordert, dass die SWB säumige Kunden an das Amt für Soziale Dienste meldet.
„Bezieher von Hartz IV haben ja ohnehin einen Anspruch auf Übernahme der Wasserkosten durch das Jobcenter“, sagt Erlanson. „Aber anderen Menschen, die kaum Geld haben, muss ebenfalls geholfen werden.“
