Bremen - Im Prozess um den Brand bei „Harms am Wall“ vor dem Bremer Landgericht können die Zeugenaussagen die Anklage einfach nicht erhärten. Am Dienstag wurden drei Geschäftspartner Eulenbruchs vernommen.
Das Feuer bei „Harms am Wall“ am 6. Mai des vergangenen Jahres sollen, so die Anklage, der damalige Inhaber Hans Eulenbruch und sein langjähriger Bekannter Thomas M. gelegt haben, nachdem sie einen Raubüberfall auf Eulenbruch vorgetäuscht hatten. Um nicht entdeckt zu werden, hätten sie zum Teil die Überwachungsanlage manipuliert, damit sich das Feuer gut ausbreiten kann, die Feuerschutztüren blockiert.
Ziel war laut Anklage die Versicherungssumme für Kleidung und Inventar. Für die Schäden am Gebäude bekommt Eulenbruch nichts, er ist Mieter der Immobilie. Durch den Brand verlor er seinen günstigen Mietvertrag und machte ein paar Meter weiter am Wall ein neues Bekleidungsgeschäft aus. Die Zeugen am Dienstag hätten die Anklage stützen können, wenn sie ausgesagt hätten, dass Eulenbruch „Harms am Wall“ gar nicht rechtzeitig zum 125-jährigen Jubiläum im September umbauen wollte. Taten sie aber nicht. Sie sprachen von Verhandlungen, die zwar mal ab und zu stockten, weil Eulenbruch im Clinch mit dem Vermieter noch nicht weitergekommen war, an der Absicht umzubauen, zweifelten die drei Männer aber nicht.
Keinen Zweifel an den Umbauplänen Eulenbruchs ließ der Generalunternehmer (46) aus Weyhe aufkommen. Nach dem erfolgreichen Rechtsstreit gegen seinen Vermieter hatte Eulenbruch den heute 46-Jährigen beauftragt. Das durfte Eulenbruch auch, weil er eine entsprechende Sicherheitsleistung hinterlegt hatte. Die vom Vermieter eingelegte Berufung lief zwar noch, war jedoch wenig erfolgversprechend. Der Vermieter ließ seine Anwälte die Unternehmer anschreiben und baute so gehörig Druck auf. Mit einer einstweiligen Verfügung gegen Eulenbruch auf Untersagung der Umbauarbeiten scheiterte er sechs Tage vor dem Brand.
Dieser Sachverhalt findet sich im Übrigen bisher nicht in den Prozessakten – was die Frage nach der Qualität und der Stoßrichtung der polizeilichen Ermittlungsarbeit aufwirft. Als der Generalunternehmer die Schreiben der Vermieter-Anwälte erwähnte, hieß es von der Polizei, das sei nicht das Thema, es werde gegen Eulenbruch ermittelt. „Ich war von der Art und Weise der Befragung verunsichert“, beschrieb der 46-jährige Bauunternehmer am Dienstag die rund vierstündige Vernehmung. Nicht zum ersten Mal, dass ein Zeuge das in diesem Verfahren erklärte. Der Prozess wird am Freitag um 9 Uhr fortgesetzt.
