Bremen - An Tag vier im Prozess gegen den früheren Geschäftsführer des Textilhauses „Harms am Wall“, Hans Eulenbruch (64), und den Mitangeklagten Thomas M. (53) wegen besonders schwerer Brandstiftung und Versicherungsbetrug hat das Landgericht am Freitag zu ungewöhnlichen Mitteln gegriffen: Eine Lippenleserin sowie eine Bewegungsanalystin wurden als Sachverständige gehört. Beide hatten Videomaterial, das drei Wochen vor dem Großbrand entstand, ausgewertet und präsentierten ihre Ergebnisse dem Gericht.

Es ist der 17. April 2015. Gegen 18.50 Uhr betreten Hans Eulenbruch und sein langjähriger Bekannter Thomas M. über einen Seiteneingang das Bremer Modegeschäft Harms. Eulenbruch geht vor, M. folgt ihm. Wenige Sekunden später ist M. am unteren Bildrand zu sehen, er blickt ins Objektiv der Überwachungskamera und sagt etwas.

Die 76-jährige Lippenleserin, die seit ihrem zweiten Lebensjahr hörgeschädigt ist und sich das Lippenlesen selbst beigebracht hat, tut sich schwer, muss immer wieder die Aufnahme ansehen. Letztlich kommt sie zu dem Ergebnis: „Ich glaube, das wird nichts…“, soll M. mit Blick auf die Kamera gesagt haben. Wirklich sicher ist sie sich nicht – unter anderem erschweren die schlechte Beleuchtung, der ungünstige Kamerawinkel und die mäßige Bildqualität ihre Analyse. Für Polizei und Staatsanwalt Jan Möhle ist die Sequenz dennoch ein entscheidendes Indiz dafür, dass Eulenbruch und M. am 6. Mai vergangenen Jahres zunächst einen Raubüberfall vorgetäuscht und danach das Traditionsgeschäft in Brand gesteckt haben.

Neben den Ergebnissen der Sprachanalyse berufen sich die Ermittler ebenfalls auf die Auswertung einer Bewegungsanalyse, bei der die Gangmuster von M. und eines auf Band aufgenommenen maskierten Täters vom 6. Mai verglichen wurden.

Eine Sportwissenschaftlerin (58) von der Uni Bremen sieht bei ihrer Aussage gestern zwar „markante Übereinstimmungen“, möchte aber „ungern“ eine konkrete Aussage dazu treffen, ob M. der maskierte Einbrecher sei.

Für Hans Eulenbruch ist die Sachlage klar. Während einer Verhandlungspause sagt er: „Die Sache ist durch ab hier.“ Eulenbruch und Thomas M. drohen bei einer Verurteilung mindestens fünf Jahre Haft.