Bremen - Der Senat hat am Mittwoch der Einrichtung einer Beratungsstelle für Arbeitskräfte mit Migrationshintergrund, so genannte mobile Beschäftigte, die von der EU-Freizügigkeitsregelung profitieren, zugestimmt und die kalkulierte Summe über die Programmmittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von rund 350 000 Euro für die Jahre 2017 und 2018 zur Verfügung gestellt. Mobile Beschäftigte, vor allem aus den mittel- und osteuropäischen Mitgliedsstaaten, kommen oft nur für kurze Zeit nach Deutschland, um hier zu arbeiten.
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