Bremen - Eltern müssen künftig wohl mehr Geld zahlen, wenn sie ihre Kinder im Land Bremen auf eine Privatschule schicken wollen. Die Bildungsdeputation hat am Freitag mit rot-grüner Stimmenmehrheit einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem unter anderem die Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft um zwei Prozent oder jährlich etwa 500 000 Euro gekürzt werden. Der Entwurf soll jetzt in einem Beteiligungsverfahren und in der Bremischen Bürgerschaft diskutiert und dann verabschiedet werden.

Mit dem neuen Gesetz will die rot-grüne Regierungskoalition im Land ebenfalls regeln, dass Inklusion nicht nur an den öffentlichen, sondern auch an den privaten Schulen Pflicht wird. Derzeit zahlt das Land Bremen für knapp 6500 Plätze an Schulen in freier Trägerschaft Zuschüsse in Höhe von 24,7 Millionen Euro. Die Summe müsse gekürzt werden, weil Bremen ein Haushaltsnotlageland sei, sagte Bildungssenatorin Eva Quante-Brandt (SPD) in der Deputationssitzung. „Die Kürzungen können nur aufgefangen werden, wenn Eltern höhere Beiträge zahlen“, protestierte Hartwig Seggermann, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Schulen in freier Trägerschaft. Auch vom Zentralen Elternbeirat kam Kritik. Die Privatschulen bekämen mit der Inklusion neue Aufgaben, die sie mit weniger Geld bewältigen sollten, sagte ihr Sprecher Martin Stoevesandt. Das widerspreche dem Plan der bremischen Politik, das System Schule zu stärken.

Seggermann zufolge gibt Bremen für einen Privatschüler derzeit durchschnittlich 4.500 Euro im Jahr aus, für einen Schüler im staatlichen System 6.000 Euro. Eltern müssen deshalb an Privatschulen in der Regel Schulgeld zahlen, Lehrer verdienen dort meist weniger.

Mit dem neuen Gesetz sollen die 19 Privatschulen in Bremen und Bremerhaven zudem inhaltlich an die Schulreform angepasst werden, nach der es im kleinsten Bundesland nach der Grundschule nur noch Oberschulen und Gymnasien gibt. Die endgültige Beratung in der Deputation für Bildung ist am 23. Mai geplant.