LEIPZIG/BREMEN - LEIPZIG/BREMEN/LNI - Der frühere Vulkan-Chef Friedrich Hennemann hat keinen Anspruch auf eine Pension. Das hat gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Damit blieb die Klage Hennemanns um Altersbezüge von 5000 Euro monatlich in allen Instanzen erfolglos (Az.: BVerwG 2 C 5.04).
Der frühere Senatsdirektor war 1987 auf eigenen Wunsch aus der Bremer Landesregierung ausgeschieden, um die Vulkan Werft zu retten. Das Land hatte Hennemann vertraglich zugesichert, nach Beendigung seiner Vulkan-Tätigkeit dem Beamtenrecht entsprechend zu zahlen. Dabei sollte auch die Zeit berücksichtigt werden, in der er für die Werft tätig war.
Nachdem Hennemann 1995 bei dem Unternehmen ausgeschieden war, zahlte das Land zunächst auch. Später stellte es die Zahlungen jedoch ein. Die vertraglichen Voraussetzungen seien entfallen, argumentierte die Hansestadt. Der 68-Jährige, der wegen der Vulkan-Pleite seit Jahren die Justiz beschäftigt, akzeptierte dies nicht und ging bis in die letzte Instanz vor das Bundesverwaltungsgericht. Aber auch die Leipziger Richter erteilten ihm eine Abfuhr. Wenn ein Beamter auf eigenen Wunsch aus dem Staatsdienst ausscheide, verliere er seine Ansprüche auf eine beamtenrechtliche Altersversorgung, urteilten sie.
