Bremen - Das Gesundheitsressort hat Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Gerichtsverfahren des Gehirnforschers Prof. Dr. Kreiter gegen die Freie Hansestadt Bremen beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hatte in seinem Urteil aus dem Dezember 2012 eine Revision nicht zugelassen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Rechtsstreits, in dem es um die Abwägung zweier grundgesetzlich geschützter Rechtsgüter – Forschungsfreiheit und Tierschutz – geht, ist es laut Gesundheitsressort „unverständlich“, dass das Urteil des OVG nicht zur Überprüfung zugelassen wurde.