Bremen - Das Ermittlungsverfahren gegen Bürgerschaftspräsident Christian Weber (SPD) wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort wird eingestellt – wenn Weber, wie in der Einstellung verfügt, 6800 Euro zahlt. Das hat die Staatsanwaltschaft bestätigt. „Er gilt dann nicht als vorbestraft“, erklärte Sprecherin Petra Meyer. „Ich werde die Auflage selbstverständlich erfüllen“, sagte Weber gestern. Er erfuhr erst auf Nachfrage von der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens.
Weber hatte im Dezember beim Ausparken im Bremer Ostertorviertel mit seinem Dienstwagen ein anderes Fahrzeug gerammt und, statt zu warten, an dem Wagen einen Zettel mit seinen Daten hinterlassen. „Das ist aber keine Garantie dafür, dass ein Verfahren eingestellt wird“, sagte Meyer.
Eine Garantie dafür, dass es nicht zu einem Verfahren kommt, ist laut Gesetz aber, einer „nahegelegenen Polizeidienststelle“ mitzuteilen, dass man an dem Unfall beteiligt war und die Feststellungen des Schadens und des Verursachers zu ermöglichen.
Die Angelegenheit hätte ja auch einen Lerneffekt, befand Weber. Manch ein Bürger sei nach der ersten Berichterstattung auf ihn zugekommen und hätte gesagt, dass er genauso falsch gehandelt hätte.
