Bremen - Die Bremische Bürgerschaft hat in erster Lesung die Novellierung des Privatschulgesetzes beschlossen. Schulen in freier Trägerschaft müssen sich demnach, sofern sie Mittel- und Oberstufenschüler unterrichten, der zweigliedrigen Struktur des öffentlichen Schulwesens mit dessen Unterscheidung zwischen Oberschule und Gymnasium anpassen. Die CDU-Fraktion stimmte gegen die Novelle, weil diese die Oberstufen privater Gymnasien benachteilige: Ab 2017 bekommen diese 500 000 Euro weniger.
Dem Senat zu Folge korrigiert diese Kürzung lediglich eine bisher überproportionale Förderung. Laut SPD und Grünen seien die Zuschüsse seit 2003 von 16 auf 24,7 Millionen Euro gestiegen. Bei privaten Grundschulen dagegen ändere sich finanziell nichts.
