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INNERPARTEILICHER WETTSTREIT Dreikampf auf den letzten Metern

Hagen Strauß
Berlin
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Dienstag  seine ersten grundsätzlichen Entscheidungen zu den Freiheitsbeschränkungen in der Corona-Pandemie. Angesichts akuter Sorgen vor überlasteten Kliniken und der neuen Omikron-Variante erhofft sich die Politik davon konkrete Vorgaben zu ihrem Handlungsspielraum.

VOR BUND-LÄNDER-RUNDE Bundesverfassungsgericht erklärt Corona-Notbremse in der dritten Welle für zulässig

Anja Semmelroch Sebastian Kunigkeit Magdalena Tröndle Sebastian Engel
Karlsruhe