BERLIN - Bei einem Studienfachwechsel können Studenten sich bereits erbrachte Leistungen anrechnen lassen. Sie dürfen dann gleich in einem höheren Fachsemester einsteigen. Diese Einstufung ist für sie aber verbindlich. Sie können also nicht in einem niedrigeren Fachsemester beginnen, weil in dem vorgesehenen gerade kein Studienplatz frei ist. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden (Az.: 2 B 309/09), wie die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin mitteilt.
Sinn der Einstufung sei, Studenten einen Studienplatz zu gewähren, der ihren Fähigkeiten entspricht, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Dem laufe es zuwider, wenn sie dann ein niedrigeres Semester wählen. Auch das Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte stehe dem nicht entgegen.
