DELMENHORST/OLDENBURG - Er nennt sich „Dr. Jo“, soll aber gar kein Doktor sein: Wegen Missbrauchs von Titeln muss sich seit Freitag ein 63 Jahre alter Mann, der seinerzeit in Delmenhorst wohnte, in einer Berufungsverhandlung vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seinem Namen ungerechtfertigt einen Doktortitel vorangestellt zu haben. Was der Mann allerdings für ein Doktor sein will, ist nicht ganz klar. Manchmal firmiert er als „Dr. phil“, dann als „Dr. med. Kinderarzt“, in einigen Fällen auch als Doktor der Anwendungstechnik.

Der 63-Jährige behauptet, den Doktortitel erworben zu haben. Nur hat er das bis heute nicht belegt. Ins Visier der Ermittler war der Angeklagte geraten, nachdem er Strafanzeige gegen Mitarbeiter der Delmenhorster Arge bei der Oldenburger Staatsanwaltschaft erstattet und das Schriftstück mit „Dr. Jo“ unterzeichnet hatte. Auch Vorladungen der Polizei quittierte er mit „Dr. Jo“. Die Urkunde über den Doktortitel könne er noch nicht vorlegen, weil er umgezogen sei und seine Unterlagen sich in etlichen Kartons befänden, teilte er mit.

Der Staatsanwaltschaft reichte es. Sie erhob Anklage beim Amtsgericht in Delmenhorst. Dort nannte er erstmals seinen Doktorvater. Recherchen ergaben aber, dass der Mann, der der Doktorvater sein soll, tot ist. Die Verurteilung des 63-Jährigen folgte auf dem Fuße: Wegen Missbrauchs von Titeln wurde eine Geldstrafe von 1800 Euro verhängt. Gegen das Urteil legte der Mann Berufung ein.

Vor dem Landgericht erklärte der Angeklagte am Freitag, dass er nichts sagen wolle. Sein Anwalt dagegen offenbarte den Richtern, dass sein Mandant nicht nur Journalist sei, sondern auch Doktor der Musik. Den Titel habe er 1984 an der Musikhochschule in Köln erworben. Ermittlungen hatten aber ergeben, dass die Hochschule in Köln erst seit 1991 Doktortitel vergeben darf.

Ende April soll ein weiterer Kölner als Zeuge gehört werden, der angeblich bestätigen kann, dass der 63-Jährige an der Musikhochschule einen Doktortitel erworben hatte.