Oldenburg - Eine lückenlose Bafög-Förderung beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium ist jetzt auch möglich, wenn der Bachelor noch nicht komplett abgeschlossen ist, wie das Studentenwerk Oldenburg mitteilt. „Zum kommenden Wintersemester reicht erstmals auch eine Zulassung zum Masterstudium unter Vorbehalt des Bachelorabschlusses aus, um Bafög zu beantragen“, erklärt Stefanie Vahlenkamp, Leiterin des Bafög-Amts.
Bisher hatten Bafög-Empfänger immer wieder finanzielle Probleme, wenn sie ein Masterstudium an ihren Bachelor anschließen wollten. Hatten sie ihr Bachelorstudium noch nicht ganz abgeschlossen, konnten sie das Bafög für den Master nicht rechtzeitig beantragen. So konnte es passieren, dass Studierende mehrere Monate ohne Förderung auskommen mussten.
Bei der Neuregelung ist jedoch zu beachten, dass der Bachelorabschluss rechtzeitig nachgereicht werden muss. An der Uni Oldenburg endet die Frist dafür am 15. Dezember. Wird dieser Termin nicht eingehalten, wird der Studierende aus dem Masterstudiengang exmatrikuliert und verliert seinen Bafög-Anspruch. In diesem Fall müssten Studierende auch das bis dahin für den Master erhaltene Bafög zurückzahlen.
„Für die Studierenden ist die neue Regelung ein klarer Vorteil“, sagt Stefanie Vahlenkamp. „Damit können die bisher immer wieder auftretenden Zahlungsunterbrechungen zwischen Bachelor und Master vermieden werden.“
Zu bedenken sei jedoch, dass das erste Master-Semester auch dann auf die Förderungshöchstdauer im Masterstudium angerechnet wird, wenn Studierende in dieser Zeit noch Leistungen für den Bachelor erbringen. „Wenn Studierende für den Bachelor länger brauchen, weil sie länger krank waren oder Kinder betreut haben, sollten sie prüfen lassen, ob eine verlängerte Förderung im Bachelor oder die zeitige Aufnahme des Masterstudiums für sie günstiger ist“, rät Vahlenkamp.
