Oldenburg - Warum sieht der Bafög-Bescheid auf einmal so anders aus? Das liegt an der neuen Bearbeitungssoftware, die jetzt im Bafög-Amt in Oldenburg zum Einsatz kommt. Sie heißt Bafög21 und wird zur Zeit in allen Studentenwerken in Niedersachsen eingeführt, wie Lena Habermann, Sprecherin des Studentenwerks Oldenburg, mitteilt.

Grund für die Umstellung sei vor allem, unabhängig von einem privaten Anbieter zu werden. Denn Bafög21 wurde von den Landesdatenzentralen Sachsen und Baden Württemberg entwickelt. „Die neue Software hat aber auch Vorteile für die Studierenden“, findet Habermann. So kann der Bewilligungsbescheid jetzt bereits erstellt werden, sobald der Antrag vollständig bearbeitet ist. Bisher kam er nie vor der ersten Zahlung. „Das beinhaltet mehr Planungssicherheit für die Studierenden“, so Habermann. Außerdem ist die Bescheinigung für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag automatisch Teil des Bescheids und muss nicht mehr extra angefordert werden.

Das Programm bietet auch die Voraussetzungen für eine Online-Antragstellung. „Bis es soweit ist, wird es aber leider noch eine Weile dauern. Denn es muss sichergestellt sein, dass alles reibungslos funktioniert“, erklärt Stefanie Vahlenkamp, Leiterin des Bafög-Amtes. „Diese Entwicklung können wir beim Studentenwerk Oldenburg gar nicht beeinflussen.“

Bei der Umstellung in anderen Bundesländern sind einige Kinderkrankheiten aufgetreten. In Oldenburg sind die Erfahrungen bisher durchwachsen. Alle Bescheide werden sorgfältig geprüft, denn bei der Übernahme von Daten aus dem alten System hakte es ein wenig.

„Die wirkliche Feuerprobe muss das System vor dem nächsten Wintersemester bestehen, wenn viele Erstanträge gestellt werden“, sagt Vahlenkamp. Deshalb ihr Rat: Wiederholungsanträge sollten auf jeden Fall im April oder Mai gestellt werden. „Das gilt zwar jedes Jahr, aber diesmal ist es besonders wichtig.“

Die Bafög-Reform zum Wintersemester bringt noch einige weitere Änderungen mit sich: So steigt der Höchstsatz auf 735 Euro, der Vermögensfreibetrag für Bafög-Empfänger erhöht sich auf 7500 Euro und Elternfreibeträge liegen dann sieben Prozent höher. „Nachdem der Anteil der Bafög-Empfänger in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken ist, gehen wir davon aus, dass aufgrund der höheren Elternfreibeträge ab dem Wintersemester wieder deutlich mehr Studierende Anspruch auf Bafög haben. Was das Studentenwerk sehr begrüßt“, sagt Habermann.

Wichtig für Bafög-Empfänger: Sie dürfen ab dem Wintersemester monatlich bis zu 450 Euro dazuverdienen, ohne dass das Bafög gekürzt wird. Bisher galt das bis 406 Euro.

Das Studentenwerk unterstützt Studierende gern beim Ausfüllen des Bafög-Antrages. Fragen beantworten die Sachbearbeiter im Bafög-Amt im Schützenweg, montags und donnerstags von 10 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 13.30 bis 15.30 Uhr, und im Bafög-Servicebüro auf dem Campus Haarentor.