Bochum - Wohngemeinschaften gelten als eher informell und locker. Papierkram ist oft unbeliebt. Doch auch wenn es ungewöhnlich ist: Studierende sollten beim Einzug immer auf einem schriftlichen Mietvertrag bestehen. Das vermeide Ärger und Konflikte, erläutert Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Der schriftliche Vertrag sollte mindestens regeln, wer einzieht, was er zahlen muss und ob er Haustiere halten darf. Eine vorgeschriebene Form für den Vertrag gibt es nicht.
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