Oldenburg - Praktika gehören für viele zum Weg in den Beruf – genau wie die Studienfinanzierung mit Hilfe von Bafög.
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Wird im Praktikum weiter Bafög gezahlt |
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Wenn das Praktikum Pflicht oder Zugangsvoraussetzung zum Studiengang ist, ja, teilt das Studentenwerk Oldenburg mit. Das gilt, sobald Dauer und Inhalt des Praktikums in der Studien- beziehungsweise Zulassungsordnung stehen.
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Wie sieht es aus, wenn das Praktikum der Recherche für die Bachelor- oder Masterarbeit dient |
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Auch in diesem Fall ist das Praktikum Teil des Studiums und berechtigt grundsätzlich zum Bafög-Bezug. Allerdings wird eine Vergütung dieses Praktikums aufs Bafög angerechnet.
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Wie läuft die Anrechnung |
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Das kommt darauf an, ob es ein freiwilliges oder ein Pflichtpraktikum ist. Bei freiwilligen Praktika werden die Einkünfte behandelt wie der Lohn aus einem Nebenjob. Sie werden also bis zu 450 Euro im Monat nicht auf das Bafög angerechnet. Die Vergütung von Pflichtpraktika und Praktika im Rahmen einer Abschlussarbeit wird hingegen aufs Bafög angerechnet. Davon wird allerdings eine Sozialpauschale von 21,2 Prozent sowie Werbungskosten in Höhe von 84 Euro pro Praktikumsmonat abgezogen. Der Rest wird angerechnet, da es – anders als beim Mini-Job – keinen gesetzlichen Freibetrag gibt.
