OLDENBURG - Es kommt immer wieder vor, dass Studierende von ihren Krankenkassen falsch beraten werden, wie das Studentenwerk Oldenburg mitteilt. So wurden Studenten auf die kostenpflichtige studentische Krankenversicherung verwiesen, obwohl sie die Bedingungen für die Familienversicherung erfüllten.
Wer sich immatrikuliert, muss eine Krankenversicherung nachweisen. Studierende, deren Eltern, Lebenspartner oder Ehegatten bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können meist ohne zusätzliche Kosten mitversichert bleiben. Dies ist allgemein unter dem Begriff Familienversicherung bekannt. Für privat versicherte Studenten gelten andere Regelungen.
Altersgrenze beachten
Studierende können familienversichert bleiben, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht mehr als 365 Euro pro Monat (bei Minijobs 400 Euro) verdienen.
Sind bei der Einschreibung an einer Hochschule die Bedingungen für die Familienversicherung nicht erfüllt, wird der Studierende in der Regel über die „Krankenversicherung der Studenten“ versichert, die monatlich 64 Euro kostet. Hier gilt eine Altersgrenze von 30 Jahren.
Sind Studenten familienversichert, müssen sie keine eigenständige Versicherung abschließen – auch wenn Außendienstmitarbeiter ihrer Krankenversicherung dies behaupten, so das Studentenwerk. Aufgefallen waren die Fälle von Fehlinformation, als Studierende, die eigenständig krankenversichert waren, zum Bafög-Amt kamen und die Übernahme der Versicherungskosten beantragten, obwohl sie in der Familienversicherung hätten bleiben können.
Sozialberatung hilft
Bei Informationsbedarf hilft die Sozialberatung des Studentenwerks Oldenburg im Raum M 1-131 am Uhlhornsweg weiter; Telefon: 0441/798 2706; E-Mail: sozialberatung@sw-ol.de.
