Koblenz - Auch bei Hausarbeiten muss das Urheberrecht beachtet werden. Wenn Studierende etwa Fotos Dritter in ihre Arbeiten einfügen, diese ausdrucken und in Papierform zur Bewertung einreichen, sei die Grenze des rein privaten Gebrauchs bereits überschritten, warnt die Rechtsanwaltskammer Koblenz. Dann handele es sich um eine Nutzung zu Ausbildungszwecken, die der Urheber erlauben muss.
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