Nordkreis - Viele Menschen konnten im 18. Jahrhundert noch nicht lesen und schreiben. Im 19. Jahrhundert sah es da schon anders aus, wenngleich es bei den Lesefertigkeiten Unterschiede in den sozialen Schichten gab. Ein Problem, vor allem wenn es darum ging, den Menschen behördliche Verfügungen und Verordnungen nahezubringen.
Hier nahm die Kirche auch im Nordkreis einen wichtigen Platz ein. So wurden Verordnungen und Ähnliches am Ende eines Gottesdienstes von der Kanzel aus bekanntgegeben, wie es in einem NWZ-Artikel vom 16. Februar 1972 hieß. In einigen Gemeinden wurden die Bekanntmachungen nach dem Kirchgang auf dem Kirchplatz durch einen Beauftragten vorgelesen. Dies habe den Kirchenbesuchern hinreichenden Gesprächsstoff auf ihrem Heimweg geboten, hieß es. „Wichtige Bekanntmachungen, die von den Ämtern zur Veröffentlichung in die Kirchspiele geschickt wurden, waren mit Bestätigungsvermerken über den erfolgten Aushang oder eine andere Art der Veröffentlichung zurückzugeben“, schrieb die NWZ.
Aber die Kirche informierte ihre Gemeinde auch auf eine andere Art. Diejenigen, die des Lesens mächtig waren, konnten die Bekanntmachungen in einem Gitterkasten bei der Kirche lesen. Dieses Prinzip ist bis heute nicht verschwunden. So gibt es meistens bei Kirchen, Pfarrämtern und Rathäusern Aushänge in Schaukästen – allerdings befinden die sich heute wind- und wettergeschützt hinter Glas.
