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GS agri in Altenoythe Gelände soll an privaten Investor verkauft werden

Das GS agri-Gelände an der Altenoyther Straße soll verkauft werden.

Das GS agri-Gelände an der Altenoyther Straße soll verkauft werden.

Altenoythe - Das hatte sich die Stadt Friesoythe völlig anders vorgestellt. Eigentlich hatte man damit gerechnet, dass das Unternehmen GS agri nach ihrem Umzug von der Altenoyther Straße in Altenoythe an den Kreisel Böseler Straße in Friesoythe das alte Gelände an die Stadt verkauft. Schließlich soll die Stadt dafür gesorgt haben, dass die Firma mit Baumarkt, Tankstelle sowie Futter- und Düngemittelvertrieb zu guten Konditionen an den neuen Standort in bester Lage ziehen konnte.

Ein Sprecher von GS agri hatte auch immer betont, dass die Stadt Friesoythe beim Verkauf des Geländes an der Altenoyther Straße der erste Ansprechpartner sei. Es klang nach Übereinkunft. Doch nun wurde bekannt, dass GS agri mit Stammsitz in Schneiderkrug ganz andere Pläne verfolgt und das brach liegende Areal sehr zeitnah an einen privaten Friesoyther Investor verkaufen will.

Unsere Redaktion fragte bei der Friesoyther Stadtverwaltung nach und konfrontierte Erste Stadträtin Heidrun Hamjediers mit dieser Entwicklung.

Wusste die Stadt von dem geplanten Verkauf ?

Nach Angaben von Heidrun Hamjediers hat die Stadtverwaltung über den aktuell anstehenden Verkauf erst aus der Presse erfahren. „Wir haben einfach darauf vertraut, dass die Stadt seitens der Grundstückseigentümerin auch weiterhin beteiligt wird. Dass das nun anders gelaufen ist, ist schade.“

Warum hat sich die Stadt kein Zugriffsrecht zusichern lassen ?

Es habe einen Beschluss des Verwaltungsausschusses gegeben, der als „Soll-Auftrag“ an die Verwaltung gegangen sei, so Hamjediers. Jeder Eingriff in ein Grundstück, so auch ein Vorkaufsrecht, bedürfe immer der Zustimmung des Eigentümers. „Und einer grundbuchlichen oder vertraglichen Absicherung der Stadt hat GS agri letztlich nicht zugestimmt“, sagte die Erste Stadträtin.

Besteht nicht doch noch die Möglichkeit eines Vorkaufsrechts ?

Möglich ist das. Die Stadt hätte damit aber nur das Recht, in einen Vertrag einzusteigen zu den Bedingungen, die bereits verhandelt wurden, erklärt Hamjediers. „Wenn die Stadt jetzt ein Vorkaufsrecht ziehen würde, müsste sie den verhandelten und nach unserer Einschätzung deutlich überhöhten Kaufpreis zahlen. Und das wäre kontraproduktiv“, so die Erste Stadträtin. Man hätte sich eine andere, einvernehmliche Lösung gewünscht. „Die war so aber nicht mehr zu erzielen, weil schlicht und einfach zu viel Geld ins Spiel kam.“ Gut sei allerdings, dass die Stadt einen Grundsatzbeschluss gefasst habe, der Bauleitplanung auf fremden Flächen erstmal ausschließe. Hamjediers: „Damit ist den Investoren, die einfach nur Geld verdienen wollen, schon mal die Grundlage entzogen.“

Wie geht es jetzt weiter ?

Die Stadt könne letztlich nicht einfach in Grundstücksgeschäfte „reingrätschen“. Eine Kommune könne und müsse aber einschreiten, wenn sich durch Einzelvorhaben die Entwicklungsmöglichkeiten in bestimmten Bereichen zu verschlechtern drohen oder städtebauliche Entwicklungen verhindert werden. Hamjediers: „Es ist jetzt also zu entscheiden, ob die Planungsgedanken der Stadt für den Ortseingang von Altenoythe jetzt durch Ratsentscheidungen zu konkretisieren sind, womit eine Veränderungssperre für das Grundstück verbunden wäre.“ Das bedeutet: Damit könnte der neue Eigentümer also erstmal nur die bisherige Nutzung fortführen.

Der Rat habe sich aber noch nicht mit dem Thema befasst. „Wir sind aber bereits aus der Mitte des neuen Rates – und zwar aus beiden Fraktionen – aufgefordert worden, das Thema zeitnah anzugehen“, so Hamjediers.

Carsten Bickschlag
Carsten Bickschlag Redaktion Münsterland (Leitung Cloppenburg/Friesoythe)
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