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Verfahren eingestellt 18-jährige Saterländerin soll Freund mit Brotmesser angegriffen und verletzt haben

Franz-Josef Höffmann
Das Verfahren vor dem Jugendgericht am Amtsgericht Cloppenburg wurde eingestellt.

Das Verfahren vor dem Jugendgericht am Amtsgericht Cloppenburg wurde eingestellt.

Stephan Tönnies

Saterland - Der Vorwurf klang heftig: Eine 18-Jährige aus dem Saterland soll ihren Freund (21) während eines Streits mit einem Brotmesser angegriffen und verletzt haben. Doch aufklären ließ sich der Fall nicht. Deswegen hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht das Verfahren gegen die 18-jährige Angeklagte wegen des Vorwurfes der gefährlichen Körperverletzung eingestellt.

Polizei gerufen

Die Tendenz in dem Verfahren ging Richtung Unschuld der Angeklagten. Da sich der Fall aber nicht klären ließ, kam nur eine Einstellung des Verfahrens infrage. Die beiden Beteiligten (die 18-Jährige und ihr Freund) sind schon seit längerem ein Paar. Die Beziehung soll aber problematisch sein, wurde im Verfahren sogar als „toxisch“ beschrieben. Mal geht es gut mit den beiden, mal überhaupt nicht. Am Tattag, wo es mit dem Brotmesser passiert sein soll, hatte der 21-jährige Freund der Angeklagten bei der Polizei angerufen. Er sei von seiner Freundin mit einem Brotmesser angegriffen und verletzt worden. Die Polizei musste das klären und suchte den 21-Jährigen auf. Der junge Mann berichtete, die Tat sei mittlerweile drei Stunden her, die Freundin sei auch schon gegangen. Und dann der Zusatz des 21-Jährigen, dass er nicht möchte, dass seine Freundin bestraft werden würde. Von Amts wegen wurde aber ermittelt, ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen die 18-Jährige eingeleitet. Doch die Saterländerin konnte glaubhaft berichten, dass sie ihren Freund keineswegs mit einem Brotmesser angegriffen und verletzt habe. Man habe wieder einmal gestritten, sie sei dann gegangen. Ihr Freund habe dann gesagt: Wenn du jetzt gehst, dann ritze ich mich. Sie sei trotzdem gegangen, habe sich von ihrer Oma abholen lassen. Da sei ihr Freund noch unverletzt gewesen, so die 18-Jährige.

Oma sagt aus

Die Oma der 18-Jährigen konnte im Verfahren das alles bestätigen. Demnach muss sich der 21-Jährige die Verletzungen mit dem Brotmesser selbst zugefügt haben. Er hätte für Aufklärung sorgen können. Doch als Zeuge blieb er dem Verfahren gegen seine Freundin fern.

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