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Anderes Grundstück für DLRG suchen

Betrifft:

„Fischereiverein erhält Zuschlag“, NWZ vom 19. Juli 2006

In der Ratssitzung der Gemeinde am 18. Juli 2006 wurde kontrovers über die Verwirklichung der Bauvorhaben des Fischereivereins und der DLRG am Barßeler Hafen diskutiert. Während dem Fischereiverein ein Grundstück am Aussichtsturm zugesagt wurde, stellte man der DLRG ein benachbartes Grundstück in Aussicht.

Nun handelt es sich hierbei um ein nach § 28a des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes besonders geschütztes Biotop, auf dem alle das Biotop betreffenden Eingriffe verboten sind. Ausnahmeanträge können zwar gestellt werden, haben aber kaum Aussicht auf Erfolg, da hierzu die anerkannten Naturschutzverbände wie Nabu und BUND beteiligt werden müssen, die ein solches Ansinnen mit Sicherheit ablehnen werden. Dieses Verfahren dürfte sich über Jahre hinziehen und letztendlich abgelehnt werden. Die Gemeinde und die DLRG täten gut daran, sich auf ein anderes Grundstück zu einigen.

Wolfgang Briese,

BUND-Kreisvorsitzender,

26676 Barßel

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