Barßel/Cloppenburg - Wegen erneuten Fahrens ohne Fahrerlaubnis hat das Cloppenburger Amtsgericht jetzt einen 30 Jahre alten Mann aus Barßel zu einer Geldstrafe von 900 Euro und einer sechsmonatigen Führerschein-Sperre verurteilt. Der Angeklagte, der schon seit Jahren keine Fahrerlaubnis mehr besitzt, war am Tattag erneut ins Auto gestiegen, um ohne Anlass durch die Gegend zu fahren.

Vielleicht hätte es keiner bemerkt. Doch der Angeklagte hatte selbst auf sich aufmerksam gemacht. Er war mit überhöhter Geschwindigkeit durch den Ort gefahren. Dabei war er gar nicht mal extrem zu schnell gewesen: In der geschlossenen Ortschaft statt der erlaubten 50 km/h war der Angeklagte 60 km/h gefahren. Das gefiel der Polizei aber nicht. Sie kontrollierte den Angeklagten und stellte fest, dass dieser gar keine Fahrerlaubnis besitzt.

Eigentlich war in den vergangenen Jahren alles gut gelaufen. Die einschlägigen Vorstrafen datieren aus einer Zeit, als der Angeklagte noch Jugendlicher war. Da fuhr er mit einem nicht gedrosselten Mofa durch die Gegend. Diese Taten spielten jetzt auch keine Rolle mehr. Vor einigen Jahren dann wurden Verstöße des Angeklagten gegen das Betäubungsmittelgesetz bekannt. Der 30-Jährige gab freiwillig seinen Führerschein ab, bevor dieser eingezogen wurde.

Das macht sich gut, wenn man irgendwann eine neue Fahrerlaubnis beantragen will. Im vergangenen Jahr war es dann so weit gewesen. Der Angeklagte musste noch eben zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), danach sollte die neue Fahrerlaubnis beantragt werden. Alles war schon vorbereitet. Die Chancen, die neue Fahrerlaubnis zu bekommen, standen gut.

Und dann das. Der Angeklagte war ins Auto gestiegen, um zu schnell und ohne Fahrerlaubnis durch den Ort zu fahren. Jetzt muss er zunächst sechs Monate warten, bis er den Führerschein neu beantragen kann. Auch die MPU wartet dann noch.