Barßel/Emden - Schuldig im Sinne der Anklage. So lautete das Urteil des Binnenschifffahrtsgerichts am Amtsgericht Emden vom 13. September gegen einen 30-jährigen Bootsführer aus Barßel. Wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in vier Fällen und Trunkenheit im Verkehr war der Barßeler zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden. Nun hat der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Reinhard Nollmann aus Cloppenburg, Berufung gegen das Urteil eingelegt, wie Günther Bergholz, Direktor des Amtsgerichts Emden, auf Nachfrage erklärt. Der Fall wird nun vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg – ebenfalls ein Schifffahrtsgericht – verhandelt werden.
Neu aufgerollt
Auf Nachfrage bestätigte Rechtsanwalt Nollmann, dass er nach Rücksprache mit seinem Mandanten noch am Tag der Urteilsverkündigung gegen das Urteil Berufung eingelegt habe. „Das Urteil liegt mir noch nicht vor“, so Nollmann. Das abzuwarten sei bei einer Berufung auch nicht erforderlich. „Man muss auch keine Begründung abgeben“, sagte Nollmann. Doch in diesem speziellen Fall werde er dennoch, sobald das Urteil bei ihm auf dem Tisch liegt, eine Begründung abgeben. Die Berufung könne – anders als bei einer Revision – auch nicht abgelehnt werden. „Es wird nun vor das Oberlandesgericht gehen. Dann wird der Prozess wieder ganz neu aufgerollt“, erklärt Nollmann. Allerdings könne das Gericht auf bestimmte Zeugen eventuell verzichten.
Zweifel an Gutachten
Der Cloppenburger Anwalt erklärte nochmals, wie bereits kurz nach Verhandlungsende in Emden, dass das Urteil aus seiner Sicht in keiner Weise tragbar sei. „Ich halte das Urteil für falsch. Falscher geht es einfach nicht mehr“, sagt Nollmann. Der Jurist zweifelt weiterhin das Gutachten des Sachverständigen an, das seinen Mandaten belastet. Nollmann spricht dem Sachverständigen die erforderlichen Kenntnisse für Rekonstruktionen bei Bootsunfällen ab. Der Sachverständige sei nicht für Rekonstruktionen von Bootsunfällen zuständig, sondern für bauliche Anlagen. „Bei diesem Bootsunfall ist das nicht sein Fachgebiet. Da hätte man auch einen Architekten als Gutachter nehmen können“, so Nollmann.
Der Rechtsanwalt bemängelt insbesondere am Gutachten, dass der Sachverständige immer von einer „möglicherweise“ hohen Geschwindigkeit spricht, die sein Mandant gefahren haben soll. „Aber das deutsche Recht kennt in der Rechtsprechung nicht den Ausdruck, möglicherweise’.“ Für ihn stehe außer Frage, dass sein Mandant keine Schuld am Unfall trage, sagt Nollmann. Lediglich für die Trunkenheit müsse sich sein Mandant verantworten. „Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg muss aber nicht die letzte Instanz in diesem Verfahren sein. Es ist dann immer noch eine Revision möglich“, so Reinhard Nollmann.
