Cloppenburg - Wohnraum für Pendler beispielsweise aus der Pflegebranche sowie ein Wohnheim mit einzelnen Wohnungen der Stiftung St. Vincenzhaus sollen an der Cloppenburger Osterstraße entstehen. Mit dem Vorhaben und einer entsprechenden Änderung des Bebauungsplans haben sich am Dienstagabend die Ausschussmitglieder für Planung befasst.
Vorgestellt wurden die dazu nötigen Veränderungen und das Vorhaben im Allgemeinen von Annika große Austing vom Planungsbüro Diekmann, Mosebach und Partner (Rastede).
Bisher war auf der etwa 5700 Quadratmeter große Fläche an der Ecke zur St.-Peter-Straße die Holzhandlung Wessling ansässig. Aktuell werde aber nur noch ein kleinerer Bereich gewerblich genutzt.
Wohnraum schaffen
Ein regionaler Investor möchte das Grundstück gemeinsam mit der Stiftung St. Vincenzhaus nutzen. Geplant sind zwei Mehrfamilienhäuser im vorderen Teil des Grundstückes zur Osterstraße hin, die parallel zur St.-Peter-Straße verlaufen sollen. Drei Ebenen sind vorgesehen, auf denen kleine Wohnungen untergebracht werden sollen. Das westliche Gebäude bekommt 20 Wohnungen mit einer Größe zwischen 32 und 84 Quadratmetern. Diese sollen beispielsweise von Pendlern genutzt werden, die in der Krankenpflege arbeiten, skizzierte Planerin gr. Austing.
Das Wohnheim des St. Vincenzhauses soll über 17 Paar- und Singlewohnungen verfügen, die zwischen 32 und 66 Quadratmeter groß werden sollen. Außerdem sind ein Aufenthaltsraum und eine Gemeinschaftsküche vorgesehen. Auf dem gemeinsam genutzten Grundstück sind eine Gemeinschaftsgartenzone und E-Ladestationen für Autos und Fahrräder vorgesehen.
Einstimmiges Votum
Für den rückwärtigen Teil des Grundstückes gibt es laut gr. Austing aktuell noch kein geplantes Vorhaben. Dieser Bereich soll zunächst weiterhin als Gewerbegrundstück genutzt werden, solange der Betrieb dort noch aufrecht erhalten wird.
Langfristig sind aber auch hier Mehrfamilienhäuser geplant, damit die Stadt Cloppenburg den anhaltend hohen Bedarf nach Wohnraum decken kann. Die Ausschussmitglieder votierten einstimmig dafür, die Flächennutzungsplanänderungen sowie die weitere Bauleitplanung dem Rat zum Beschluss zu empfehlen.
