Löningen/Oldenburg - Weil er seinem Bruder und einem weiteren 51-jährigen Angeklagten beim Auf- und Abbau einer Aufzuchtanlage für Cannabispflanzen auf dem eigenen Hof in Löningen geholfen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen einen 52-Jährigen aus Löningen Anklage bei der Großen Strafkammer des Landgerichts Oldenburg erhoben. Ebenfalls angeklagt werden soll ein 51-Jähriger aus Westoverledingen, dem unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in 30 Fällen vorgeworfen wird.
Scheune für Anbau
Er soll von 2010 bis 2020 gemeinsam mit einer weiteren – zwischenzeitlich verstorbenen – Person Cannabispflanzen in der Scheune eines landwirtschaftlichen Anwesens in Löningen angebaut, geerntet und anschließend verkauft haben.
Bei dem Toten handelt es sich vermutlich um den 57-jährigen Landwirt aus dem Löninger Ortsteil Madlage, der im April 2020 getötet worden war. Schon damals stand der Tatverdacht im Raum, dass der damals 50-jährige Bruder Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge betrieben haben könnte. Im Mai 2020 musste er in Untersuchungshaft, ist laut Staatsanwalt Thorsten Stein aber ebenso wie der Haupttäter auf freiem Fuß.
Zehn Millionen Euro
Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklageschrift von 30 Ernten mit einem Bruttoertrag von insgesamt 2500 Kilogramm Marihuana und einem Verkaufserlös von zehn Millionen Euro aus. Bei drei der Taten soll der Löninger durch den Auf- und Abbau der Aufzuchtanlage unterstützend tätig geworden sein und hierfür einen sechsstelligen Betrag erhalten haben. Er soll wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen angeklagt werden.
Schon im vergangenen Jahr hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass die Plantage „eher größeren Ausmaßes“ gewesen sein soll. In mehreren Aufzuchträumen in dem Stall wurden die Pflanzen angebaut. Konkrete Zahlen konnte die Staatsanwaltschaft damals nicht nennen. Sogar ein mit Diesel betriebenes Notstromaggregat konnte für die autarke Stromerzeugung genutzt werden.
Der Hof liegt einsam. Die nächsten Nachbarn wohnen weiter entfernt, Haus und Stallanlagen liegen mehrere hundert Meter abseits der Straße. Das Landgericht Oldenburg hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens noch nicht entschieden, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Für das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sieht das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor.
