Cloppenburg - Ein weiterer massenhafter Neubau von riesigen Mietshäusern in den gewachsenen Einfamilienhausstrukturen des Inselviertels? Dagegen haben die Mitglieder des städtischen Planungsausschusses am Donnerstagabend eine Neufassung des Bebauungsplans Aslage II auf den Weg gebracht. Den endgültigen Beschluss fällt der vertraulich tagende Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 17. Januar.
Juiststraße
Das Fass zum Überlaufen brachte im Frühjahr dieses Jahres der seinerzeit bevorstehende Abriss dreier alter Häuser in der Juiststraße. Hatte das Bauamt doch den Bauantrag für ein neues Gebäude mit neun Wohneinheiten, das noch dazu auf Stelzen gesetzt werden sollte, um den nötigen Parkraum zu schaffen, abgelehnt. Und das, obwohl der Bebauungsplan diese Bebauung zugelassen hätte.
Daraufhin hatte der Stadtrat im Juli für das Gebiet Aslage II eine Veränderungssperre – also einen Stopp für weitere Baugenehmigungen – beschlossen. Stadt und Politik hatten nun zwei Jahre Zeit, den Bebauungsplan so zu ändern, dass alle Beteiligten (Anwohner, Investoren, Allgemeinheit) damit leben können. Falls dies nicht gelungen wäre, hätte nach zwei Jahren automatisch wieder der alte Bebauungsplan Gültigkeit gehabt, der nur wenige Beschränkungen und eine fast hundertprozentige Versiegelung der Flächen erlaubt.
Unterschriften
Vor einigen Monaten hatte sich auch die Bürgerinitiative „Interessengemeinschaft (IG) Inselviertel“ gegründet, die sich gegen die aus ihrer Sicht unverhältnismäßige Verdichtung in diesem Wohnquartier wendet. Anfang September übergaben die drei IG-Vertreter Olaf Clausen, Prof. Dr. Bernhard Wesenick und Dr. Ludger Heuer 650 Unterschriften pro Interessen der Alt-Anlieger, die auf „auf dem Altar der Investoren geopfert“ würden.
Auf Nachfrage unserer Redaktion äußerte sich IG-Sprecher Heuer am Donnerstag zu dem neuen Bebauungsplan: Der Entwurf eines neuen B-Plans für das Inselviertel zeige schon einige Verbesserungen gegenüber dem bisher gültigen Plan von 1972 und dem Verdichtungsplan von 2015. So seien in einigen Straßen mögliche Grundstücksverdichtungen reduziert worden.
Dennoch – so Heuer weiter – blieben offene Fragen: Warum seien an der Juiststraße an der nördlichen Seite pro Wohngebäude zwei, an der südlichen Seite sechs Wohnungen erlaubt? „Eine derartige Bebauung würde das Wohngefüge dieser kleinen Straße nachhaltig stören“, glaubt Heuer. Die Begründung des Planungsamtes, dass auf der Südseite schon einzelne Mehrfamilienhäuser stünden, stimme nicht.
Firsthöhen
Zudem stört sich die IG daran, dass in einem Großteil des Inselviertels auch künftig bei Satteldächern Firsthöhen bis zu 11,5 Metern erlaubt seien. „Vor solchen Gebäude hat jeder Anwohner Angst“, meint Heuer. Bei entsprechend großen Gebäuden plädiere die IG dafür, ein Flachdach vorzuschreiben. Damit lasse sich die Gebäudehöhe leicht um zwei Meter reduzieren. Das hält wiederum Planungsamtsleiter Björn Drebbermüller für „städtebaulich schwierig“. Es könnten nicht so ohne Weiteres Satteldächer per se ausgeschlossen werden.
Tiefgaragen
Zudem bewertet es die IG kritisch, dass ein Investor die Zahl seiner Wohneinheiten um zwei erhöhen darf, wenn er alle Parkplätze in eine Tiefgarage verlegt. Die Folge aus Sicht der Bürgerinitiative: In vielen Straßen des Inselviertels wären mit dieser Regelung bis zu acht Wohneinheiten auf einem Grundstück möglich, bei einigen Grundstücken sogar zehn.
