Cloppenburg - Scharfe Kritik hat die UWG-Fraktion im Cloppenburger Stadtrat am Dienstag an dem CDU-Stadtverbandsvorsitzenden Professor Dr. Marco Beeken geübt. Dieser hatte sich am Freitag in einem Brief an die CDU-Mitglieder gewandt und dabei vor allem die positive Einstellung der Fraktion CDU-FDP-Zentrum zur Bauleitplanung für die geplante Bekenntnisschule erklärt. Der Verein „Freie Christliche Bekenntnisschule Cloppenburg“ plant die Errichtung einer Grundschule auf einem Grundstück an der Vahrener Straße/Elbestraße. Die CDU-FDP-Zentrum-Gruppe hatte sich bisher für die Bauleitplanungen ausgesprochen, die übrigen Ratsmitglieder sind größtenteils dagegen.
Kein Rechtsanspruch
Die für Montag geplante entscheidende Stadtratssitzung wurde coronabedingt abgesagt. Beeken vertrete in dem Schreiben die Auffassung, dass die Ablehnung des Antrags baufachlich begründet sein müsse. Fakt ist laut UWG: Der Antragsteller, der Verein „Freie Christliche Bekenntnisschule Cloppenburg“, hat keinen Rechtsanspruch auf eine Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes.
„Die Entscheidung darüber ist eine politische Willensäußerung des Cloppenburger Rates, die durch einen Mehrheitsentscheid herbeigeführt wird und rechtlich nicht anfechtbar ist“, heißt es in einer Pressemitteilung der UWG. Jedes Ratsmitglied sei dazu seinem Gewissen verantwortlich.
Beeken äußert nach Meinung der UWG außerdem, dass die Ablehnung des Vorhabens zum Bau einer Bekenntnisschule mit Fremdenfeindlichkeit gleichzusetzen sei. Dies kritisiert UWG-Ratsfrau Doris Hellmann scharf. „Und heißt denn ,gleiches Recht für alle’, dass jetzt jede beantragte Planänderung mit ,Ja’ abgestimmt werden muss? Wozu werden wir im Rat dann überhaupt noch gefragt?“, fragt Hellmann, Mitglied im Fachausschuss für Planung, Umwelt und Energie.
Weiterhin verweise Beeken auf die Landesschulbehörde als letztendlich zuständige Prüfinstanz. Dies sei ein „durchsichtiger Versuch“, einer inhaltlichen Diskussion auszuweichen und der Behörde eine Verantwortung zuzuweisen, die sie in dieser Form nicht habe, findet UWG-Fraktionsvorsitzende Jutta Klaus.
Weltanschauung prüfen?
Denn die Schulbehörde habe beim Vorliegen der formalen Voraussetzung gar keine Handhabe, die Genehmigung zu verweigern. Sie prüfe im Genehmigungsverfahren lediglich, ob die Schule die inhaltlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen erfülle. Sie nehme keine Überprüfung der Weltanschauung des entsprechenden Schulträgers vor und sei somit kein Regulativ für die Entscheidung anderer Verantwortlicher.
„Uns allen muss klar sein: Wenn der Stadtrat dem von CDU, FDP und Zentrum unterstützten Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmt, wird die Freie Christliche Bekenntnisschule in Cloppenburg kommen“, so Klaus weiter. Glaubenserziehung sei keine Aufgabe der Schule. Die UWG-Fraktion bleibe deswegen bei ihrem Nein zur Fortführung der Planungen.
