Cloppenburg - Auch die längste Reise beginnt bekanntlich mit dem ersten Schritt. In diesem Fall führt dieser hinaus aus einem Altenheim, als Beginn eines Spaziergangs oder eines kleinen Einkaufs. Es ist ein Schritt zu mehr Lebensqualität und ein Schritt auf dem langen Weg zurück zur Normalität. Die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sollen auch außerhalb ihrer Einrichtung wieder soziale Kontakte pflegen können. Das ist leicht in einen Erlass geschrieben, aber unter den gegebenen Umständen einer Pandemie schwer umzusetzen. Die Seniorenheime im Landkreis Cloppenburg bemühen sich in diesen Tagen, ihren Bewohnern wieder mehr Freiheiten zu geben, ohne dabei den Schutz vor dem Corona-Virus aus den Augen zu verlieren.
Lernprozess
Matthias Hermeling, Stiftungsvorstand des St. Pius Stifts Cloppenburg, hält es grundsätzlich für richtig, „dass die Bewohner wieder rauskommen und ein bisschen Normalität einkehrt“, sieht die Lockerungen aber auch als gewisses Risiko und Teil eines Lernprozesses. Dreimal die Woche berät er sich mit seiner Hygiene-Kommission, und immer geht es auch darum, was bisher gut und was schlecht gelaufen ist. So müssen sich auch die Ideen, wie die aktuelle Lockerungsstufe am sichersten umzusetzen ist, in der Praxis bewähren. Es sei nun etwa geplant, je ein zweistündiges Fenster für Ausgänge am Vormittag und am Nachmittag zu schaffen. Auf einem Formular sollen zunächst Angaben gemacht werden, wohin es geht, wer die Begleitperson ist, wie lange die Person in etwa weg sein wird usw. „Bisher hatten wir bildlich gesprochen eine Käseglocke über unserer Einrichtung“, sagt Hermeling. „Die heben wir jetzt etwas an. Umso wichtiger wird es sein, innerhalb der Einrichtung auf die 1,50 Meter Abstand zu achten.“
Schließlich soll sich das Virus, wenn es trotz Desinfektionen und Mund-Nasen-Schutz doch ein Einwohner mitbringen sollte, nicht in dem Seniorenzentrum ausbreiten. Das erhöht den Druck, genau aufzupassen – auf jeden Einzelnen.
Belastung von Familien
Hermeling merkt aber auch, wie der Druck durch die betroffenen Familien in der Tagespflege größer wird. „Das ist für die Familien, die zu Hause pflegen, schon eine große Belastung. Wir haben zurzeit nur eine Notfallbetreuung mit einer Belegung von 50 Prozent“, sagt der Stiftungsvorstand.
Dennis Klammt (Einrichtungsleitung im Cura Vitalis) sieht den neuen Erlass aus Hannover kritisch. „Wie soll ein Heimbetreiber die Verbreitung des Corona-Virus in seiner Einrichtung verhindern, wenn die Bewohner jetzt in den Supermarkt gehen? Wenn sich das Virus dann bei uns ausbreitet, heißt es wahrscheinlich noch, dass wir nicht gut genug aufgepasst haben.“
Was Klammt auch stört, ist die fehlende Einheitlichkeit. „Wenn ich einen Neuzugang habe, muss der erst mal sieben bis 14 Tage in Quarantäne. Bei Bewohnern, die draußen waren, wird das aber nicht verlangt.“ Als Erstes galt es für das Cura Vitalis, wie für die anderen Alten- und Pflegeheime auch, das Hygienekonzept dem neuen Erlass anzupassen.
Auch Kerstin Thoben, Pflegedienstleitung im Wohnpark Lokschuppen, hat der neue Erlass zusätzliche Arbeit gemacht. Dennoch: „Auch wir vom Wohnpark Lokschuppen haben unser Hygienekonzept angepasst. Natürlich haben auch wir das Risiko immer im Kopf präsent, und es fordert auch einige Regeln, die zu beachten sind, um mehr Freiräume zu schaffen. Aber nach der langen Zeit wollen wir unseren Bewohnern mehr Lebensqualität, Freude und Wohlbefinden schenken.“
Aber es gelte natürlich, einige Regeln zu beachten: Die Mitnahme eines Mund-Nasen-Schutzes sei zwingend erforderlich und zu tragen, wo es notwendig sei. Beim Verlassen und beim Wiedereintreffen in der Einrichtung sei eine Händedesinfektion vorgeschrieben.
Spaziergänge auf dem Gelände seien jederzeit allein möglich, aber die Abstandsregelung zu anderen von 1,5 Metern müsse beachtet werden. Einkäufe seien nur in Begleitung des Betreuungs- oder Pflegepersonals möglich, erforderten zudem eine Terminabsprache und hätten keinen festen zeitlichen Rahmen.
Spaziergänge auf dem Gelände und/oder außerhalb des Geländes ohne Begleitung oder mit Angehörigen, seien in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils von 8.30 Uhr bis 17 Uhr möglich. Sie seien an eine Informationsweitergabe des Bewohners gebunden. Spaziergänge mit Rollstuhlfahrern seien nur mit Betreuungs- oder Pflegekraft möglich, da der Sicherheitsabstand beim Schieben nicht eingehalten werden könne.
AHA-Formel beachten
Als Infos müssten Zielangabe und die Angabe von Kontaktpersonen während des Spaziergangs hinterlegt werden. Die Einhaltung der AHA-Formel sei dringend erforderlich. AHA steht für Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmasken. Nach dem Spaziergang wird erfasst, ob es währenddessen noch Kontakt zu anderen Personen gab.
Und so geht es Schritt für Schritt in Richtung Normalität. Ob sich die Zeit bis dahin wie ein Spaziergang anfühlt, bleibt allerdings abzuwarten.
