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Corona im Kreis Cloppenburg Mit 2029 Infizierten wieder Höchststand gemeldet

Auch in Cloppenburg sind am Freitag wieder 399 neue positive Testergebnisse beim Gesundheitsamt eingegangen.

Auch in Cloppenburg sind am Freitag wieder 399 neue positive Testergebnisse beim Gesundheitsamt eingegangen.

imago

Kreis Cloppenburg - Bei 399 neuen Fällen und 191 Genesungen innerhalb von 24 Stunden erreichte der Landkreis Cloppenburg am Freitag einen neuen Höchststand an Infektionen: 2029 Menschen sind nach Angaben der Kreisverwaltung aktuell mit Corona infiziert.

Infektionsgeschehen

Grund für die hohen Zahlen ist laut Kreissprecher Sascha Sebastian Rühl auch die Omikron-Variante. Das Infektionsgeschehen verteile sich flächendecken auf das gesamte Kreisgebiet und auf verschiedene Lebensbereiche. Betroffen seien unter anderem wieder viele Familien mit jeweils mehreren infizierten Mitgliedern. Positiv getestet wurden Personen mit Geburtsjahrgängen zwischen 1932 und 2019.

In Quarantäne befinden sich 1228 Personen. Neun Patienten (+3) werden stationär in den drei Krankenhäusern behandelt. Eine Person ist so schwer erkrankt, dass sie auf der Intensivstation behandelt werden muss. Die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner ist nach Angaben des Robert-Koch-Instituts auf 869,5 gestiegen. Zum Vergleich: Am vergangenen Freitag lag sie noch bei 234.6.

Das Impfen

1835 Erst-, 1697 Zweit- sowie 18 156 Booster-Impfungen haben die mobilen Impfteams bislang verabreicht. Bei der Sonderimpfaktion des Landkreises für 5- bis 11-Jährige mit dem für Kinder zugelassenen Vakzin von Biontech/Pfizer wurden bisher 736 Impfwillige versorgt.

Wie hoch die Impfquote im Landkreis momentan ist, kann aber nicht gesagt werden. Denn die Zahlen zu den Impfungen wurde seit dem 20. Dezember nicht mehr von Seiten des Landes aktualisiert. Das Niedersächsische Sozialministerium führt dafür Personalmangel an, heißt es vom Landkreis. Daher hat die Verwaltung vor Ort nur eine Übersicht über die durch die eigenen Impfteams verabreichten Impfungen. Die Kreisverwaltung bedauere diese Entscheidung des Sozialministeriums.

Neue Kommunikation

Aufgrund der hohen Infektionszahlen stellt die Kreisverwaltung ihre Kommunikation um. Anstatt wie bisher jeden Infizierten anzurufen, erhalten positiv Getestete ab Montag eine SMS. Denn aktuell gebe es mehr Fälle als telefonisch kontaktiert werden könnte. Das neue System ist extra für die durch die Omikron-Variante erwarteten hohen Fallzahlen entwickelt worden.

Kontaktierte werden darüber informiert, dass sie sich isolieren müssen und ihre Kontaktpersonen zu informieren sind. Mit einem Link können sie außerdem ihre Daten und die der Kontaktpersonen eintragen. Auch weitere Informationen werden auf der Seite des Gesundheitsamtes bereit gehalten. In dem Portal ist es außerdem möglich, sich für eine sieben- oder zehntägige Quarantäne zu entscheiden. Negative PCR- oder Schnelltest-Ergebnisse von einer Bürgertest-Station, vom Arzt oder der Apotheke können per E-Mail an negativtestung@lkclp.de geschickt werden. Weiterhin steht das Bürgertelefon unter 04471/15555 zur Verfügung.

Neue Verordnungen

Der Landkreis macht außerdem auf die geänderten Bedingungen zum Genesenen-Status und zur Impfung mit Johnson&Johnson aufmerksam. Als genesen gelten Personen jetzt nur 90 Tage nach dem positiven Test.

Auch beim Impfstoff von Johnson&Johnson gilt eine Zweifach-Impfung als vollständig geimpft und eine dritte Spritze bedeutet geboostert. Daher werden Stellen, an denen 2G, 3G oder 2G+ gilt, gebeten, ein besonderes Augenmerk auf die Anzahl der Impfungen zu reichten. Die Umsetzung der Maßnahmen wird kontrolliert, teilt der Kreis mit. Vergehen würden entsprechend geahndet.

Schüler in Quarantäne

Verändert wurden auch die Quarantänebestimmungen für Schülerinnen und Schüler im Kreisgebiet. Auch sie müssen für fünf Tage in Quarantäne, sollten sie mit einer positiv getesteten Person zusammenleben. Sind sie nach fünf Tagen noch symptomfrei und besuchen eine Schule mit regelmäßiger Testpflicht, können sie negativ getestet wieder den Unterricht besuchen. Von der Quarantäne ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, die Kontakt zu einer infizierten Person außerdem des Hausstandes hatten und solche, die geboostert sind.

Mareike Fangmann
Mareike Fangmann Redaktion Münsterland
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