Cloppenburg - Das Corona-Virus breitet sich im Landkreis Cloppenburg weiter aus: Die Gesamtzahl der positiv auf das Coronavirus getesteten Personen im Landkreis Cloppenburg ist bis Sonntag, 20. September, 13.30 Uhr auf 452 gestiegen.Es liegen 19 neue positive Testergebnisse vor. 10 dieser neuen Fälle kommen aus dem alten Amt Löningen. Dies gab die Kreisverwaltung Cloppenburg am frühen Sonntagnachmittag bekannt.
Gleichzeitig musste die Gesamtzahl laut Kreisverwaltung aus technischen Gründen um eine Person nach unten korrigiert werden. Da gleichzeitig fünf Personen als genesen gelten, erhöht sich die Zahl der akuten Coronafälle auf 158. Es ist erneut der höchste bislang registrierte Wert im Landkreis Cloppenburg. Das Land Niedersachsen hat am Sonntag um 9 Uhr eine 7-Tagesinzidenz pro 100. 000 Einwohner in Höhe von 63,9 errechnet.
Eine positive Nachricht gab es aber aus der Gemeinde Lastrup: „Die in einem Altenpflegeheim in Lastrup genommenen Abstriche sind erfreulicherweise vollständig negativ“, gab Kreis-Pressesprecher Sascha Rühl bekannt.
Angesichts aktueller Kontrollen von Polizei, Stadt und Landkreis Cloppenburg am Wochenende äußerte sich Landrat Johann Wimberg besorgt über das fahrlässige Freizeitverhalten mancher Einwohner. Er habe in dieser Situation kein Verständnis für ausschweifende Partys und Feiern in größerer Runde, so Wimberg weiter. Man werde die Kontrollen weiter verschärfen und Verstöße gegen die Allgemeinverfügung des Landkreises und andere Rechtsvorschriften ahnden. Auch die Vorgaben aus der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen seien weiterhin einzuhalten, erklärte der Landrat.
Am Sonntag hat der Landkreis Cloppenburg die Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Atemwegser-krankung „Covid-19“ nochmals aktualisiert. Der Landkreis verordnet für weitere Schülerinnen und Schüler häusliche Quarantäne. Betroffen sind die Schülerinnen und Schüler der Klasse 5 c und der Theater AG des 5. und 6. Jahrgangs des Laurentius-Siemer-Gymnasiums Saterland in Ramsloh. Das gilt vorerst bis zum 1. Oktober.
„Der genannte Personenkreis hatte Kontakt mit mindestens einer nachweislich mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person beziehungsweise ist Teil einer Schulklasse, bei welcher eine Einhaltung des Mindestabstands oder die Sicherstellung gleichwertiger Schutzmaßnahmen nicht gewährleistet werden kann“, heißt es in der aktualisierten Verfügung.
