Cloppenburg - Die Cloppenburger Kreisverwaltung hat am Freitag indirekt eingeräumt, dass möglicherweise in einigen Fällen mit Corona infizierte Personen oder deren Kontaktpersonen keine oder eine verspätete Warnung bekommen haben. Bei der Vielzahl von Aufgabenschritten und dem zusätzlich eingesetzten Personal zur Kontaktnachverfolgung im Gesundheitsamt könne niemals ausgeschlossen werden, dass auch Fehler passierten, erklärte der Pressesprecher des Kreises Cloppenburg, Frank Beumker. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) habe nicht ohne Grund am Mittwoch nochmals erklärt, dass Deutschland wieder zu einer Inzidenz von unter 50 kommen müsse, damit die Gesundheitsämter auch die Nachverfolgung von Kontakten wieder besser bewältigen könnten.
Gleichwohl leiste das Gesundheitsamt, aber auch das St.-Josefs-Hospital – in dem es in den letzten Monaten vereinzelt zu Corona-Ausbrüchen gekommen war – „grundsätzlich eine hervorragende Arbeit“ in der Corona-Pandemie. Dafür gingen die Verantwortlichen teilweise bis über die Belastungsgrenzen hinaus. Wer bundesweit die Medien verfolge, so Beumker weiter, wisse, dass Infektionen in Kliniken grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden könnten. Auch in anderen Häusern der Region sei das vorgekommen.
Der Landkreis Cloppenburg machte noch einmal deutlich, dass die Kommunikation zwischen dem Krankenhaus Cloppenburg und dem Gesundheitsamt des Landkreises gut funktioniere. Das gelte insbesondere für die Abstimmung von Infektionsschutzmaßnahmen mit den zuständigen Gesundheitsaufsehern. Das Gesundheitsamt nehme regelmäßig an den Hygienekommissionssitzungen des Krankenhauses teil. Auch seien die Verantwortlichen der Klinik in den vergangenen Wochen zweimal zu einem beidseitigen Austausch im Kreishaus zu Gast gewesen.
Der Geschäftsführer des St.-Josefs-Hospitals, Andreas Krone, erklärte am Freitag, dass die Kontaktpersonenverfolgung der infizierten Patienten die Krankenhaushygiene-Abteilung durchführe. Dies geschehe jeweils unverzüglich und beziehe sich auf die Kontaktpersonen, die der Patient im Krankenhaus habe.
Da bei infizierten Patienten das Gesundheitsamt umgehend eine Meldung bekomme, führe dieses bei Bedarf die Kontaktpersonenverfolgung der infizierten Person im privaten Umfeld durch. Dafür sei die Klinik nicht zuständig.
Bei Entlassung des Patienten aus dem Krankenhaus werde das Gesundheitsamt umgehend informiert und führe die weitere Betreuung oder Isolationsmaßnahmen durch. Wenn ein Patient im Krankenhaus positiv geworden sei, werde er vom behandelnden Arzt darüber und über das weitere Vorgehen informiert. Dies gelte auch für Angehörige, soweit sie auskunftsberechtigt seien.
Bereits bevor das Krankenhaus die Belegung der Zimmer von drei auf zwei Betten reduziert habe, sei das Hygienekonzept konsequent umgesetzt worden: Wahrung der nötigen Abstände unter den Patienten, Vermeidung von Situationen mit Abstandsunterschreitung von 1,5 Metern, regelmäßiges Lüften, Tragen von Masken/Mund-Nasen-Schutz, wenn Patienten das Bett verlassen sowie wenn Personal den Raum betritt. Die Belegung mit maximal zwei Personen habe das Krankenhaus selbst vorgeschlagen, um für das Personal noch mehr Bewegungsfreiheit zu schaffen und noch weniger Berührungspunkte untereinander zu haben.
