Cloppenburg - Ob Balkon-Photovoltaikanlagen von der Stadt gefördert werden, wird das Klimaschutzteam – bestehend aus Martin Leistner und Juliane Gentner – derzeit häufiger gefragt. Bisher müssen die beiden Mitarbeiter der Cloppenburger Stadtverwaltung noch verneinen. Doch das ändert sich ab dem 15. Juni. Dann können Anträge für das städtische Förderprogramm für Klimaschutz gestellt werden.
Die Förderrichtlinie war schon am 6. März von den politischen Gremien beschlossen worden, aufgrund einiger personeller Veränderungen kann die konkrete Umsetzung aber erst jetzt starten. 100 000 Euro stehen dafür in diesem Jahr im Haushalt zur Verfügung. Den Antrag stellen können Bürgerinnen und Bürger der Stadt mit einem Erst- und Zweitwohnsitz. Gefördert werden können beispielsweise auch Verbände, Vereine sowie kleine und mittelständische Unternehmen.
Förderfähige Ideen
Finanziell unterstützt werden unter anderem die Dachbegrünung, eine Anlage zur Regenwassernutzung, das Hinzuziehen eines Energieberaters, Pflanzen oder Insektenhotels. Pro Jahr kann ein Antrag pro Haushalt oder Wohngemeinschaft gestellt werden, deren Mindestantragssumme 500 Euro betragen muss. Gefördert wird entweder prozentual mit 50 Prozent der Förderkosten oder pauschal beispielsweise bei der bereits erwähnten Balkon-Photovoltaikanlage bis 600 Watt in Höhe von 300 Euro. Damit die Summe von 500 Euro erreicht wird, können auch mehrere Maßnahmen in einem Antrag gebündelt werden, erklärt Planungsamtsleiter Björn Drebbermüller.
Von der ursprünglich gewünschten Förderung in Höhe von 90 Prozent pro Maßnahme sei man zuletzt abgewichen, damit mehr Menschen profitieren können. Das städtische Förderprogramm ist nicht kumulierbar mit anderen Förderprogrammen, vergünstige Kredite bei der KfW-Bank zählen hingegen nicht als weiteres Förderprogramm. Außerdem betont Drebbermüller, dass dieses Programm die Freiwilligkeit fördern möchte. Wenn im neuen Baugebiet Gründächer beim Flachdach Pflicht sind, können diese nicht gefördert werden.
Unbürokratisch
Gleiches gilt, wenn jemand seinen illegalen Schottergarten wieder zurück bauen möchte.
Das Klimaschutz-Team weist darauf hin, dass zuerst der positive Bescheid über den Antrag abgewartet werden muss. Die Antragsstellung ist ab dem 15. Juni auch online unter www.cloppenburg.de möglich, dort ist auch die Satzung einzusehen. Bei Fragen hilft das Klimaschutz-Team unter Klimaschutz@cloppenburg.de oder telefonisch unter 04471/185324. „Wir haben versucht, das Programm so unbürokratisch wie möglich zu gestalten. Als Nachweise reichen Rechnungen und Vorher-Nachher-Fotos", gibt Bürgermeister Neidhard Varnhorn den politischen Anspruch wider.
Ob und wie das Förderprogramm fortgesetzt wird, entscheidet auch die Nachfrage. „Wir sind bei der Ausgestaltung der Maßnahmen anpassungsfähig", sagt Drebbermüller.
Sein Kollege Leistner ergänzt: „Wenn sich Rahmenbedingungen ändern oder wir merken, dass aus der Bevölkerung bestimmte Aspekte nachgefragt werden, können wir reagieren." Bürgermeister Varnhorn hofft auf eine große Resonanz. „Wir können den Klimawandel zwar nicht aufhalten, wollen aber unseren Beitrag für den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung leisten",
