Elisabethfehn - Seit 48 Jahren führt Anton Tütjer sein Unternehmen: Er bietet Klassen-, Studien- und Sprachreisen nach England, Irland oder Italien an: „70 bis 80 Fahrten im Jahr, davon können wir leben“, sagt Tütjer. Sohn Paul-Victor ist bereits in seine Fußstapfen getreten. Der 24-Jährige wollte eigentlich das Lenkrad zeitnah übernehmen, immerhin ist Anton Tütjer 69 Jahre alt.
Woher rührt die finanzielle Schieflage ?
Zum einen hat die Corona-Pandemie das Unternehmen besonders hart getroffen: „Am 16. März 2020 haben wir die Kennzeichen von unseren beiden Bussen abgeschraubt. Seitdem stehen sie still“, erklärt Tütjer. Anfänglich war die Rede von einem Lockdown bis Ende April 2020. „Da hatten wir noch Hoffnung auf ein schnelles Ende“, erinnert sich Tütjer. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erteilte bereits am 13. März 2020 die Anweisung, alle Schulfahrten bis Schuljahresende 2019/2020 abzusagen – Tütjers Haupteinnahmequelle. Die Folge: Mit dem 16. März hagelt es nur Absagen. Etliche Schulen treten von ihren Reisen zurück. Zu diesem Zeitpunkt liegt allerdings noch keine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vor – auf diese berufen sich Veranstalter üblicherweise und verlangen sonst eine Entschädigung in Form von Stornokosten. „Wir haben aber nicht einmal die vertraglichen Stornogebühren, sondern nur 10 Prozent des Reisepreises berechnet“, erklärt Tütjer.
Welche Rolle spielte die offizielle Reisewarnung ?
Am 23. März 2020 erlässt das Auswärtige Amt eine weltweite Reisewarnung, die bis zum 14. Juni 2020 gilt: Stornierungskosten sind nun nicht mehr zulässig. Am 11. Juni 2020 schreibt Kultusminister Grant Hendrik Tonne an alle Schulleiter, wie sie mit den Stornokosten der abgesagten Schulfahrten umgehen sollen: „Bei Stornierungen zwischen dem 16. März und 23. März ist ein kostenfreier Rücktritt nicht möglich“, heißt es in den rechtlichen Hinweisen. Erfolgte die Stornierung hingegen nach der offiziellen Reisewarnung am 23. März, werden die Kosten über den 2. Nachtragshaushalt der Schulen von der Landesschulbehörde übernommen. In allen Fällen hat das Land Niedersachsen zunächst die bereits bezahlten Gelder der Eltern übernommen.
Nun aber fordert die Landesschulbehörde die ausgelegten Stornokosten von Anton Tütjer zurück. Zunächst für zwei Absagen vom 16. März 2020, die aber laut Kultusminister-Schreiben vom 11. Juni 2020 gar nicht kostenfrei waren. „Mit den Klagen setzt sich der Kultusminister über seine eigenen rechtlichen Hinweise an die Schulleiter hinweg“, ist Tütjer überzeugt. Das Lüneburger Regionale Landesamt für Schule und Bildung hingegen schreibt in einer Stellungnahme: „Bei der Handreichung handelte es sich um erste Hinweise zum Umgang mit Stornierungskosten aus besagten Schulfahrten (…).“
Wie geht es nun weiter ?
Am 3. Januar wird der Prozess vom Amtsgericht Cloppenburg verhandelt. Tütjer nimmt die Verteidigung selbst in die Hand. Einer seiner Zeugen, die er benannt hat, ist Kultusminister Tonne: „Ich würde gern von ihm persönlich hören, warum er sich über seine eigenen rechtlichen Hinweise hinweggesetzt hat.“
Für den 69-Jährigen steht fest: „Selbst wenn das Amtsgericht Cloppenburg den Klagen stattgibt, kann es nicht im Sinne des Landes sein, denn es erhält dann zwar ein paar tausend Euro, aber ein lokaler Anbieter mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Schulfahrten verschwindet vom Markt. Das wäre das traurige Ende eines 48-jährigen Berufslebens“, resümiert Tütjer. Und das Ende der Zukunft eines 24-Jährigen, der Freude daran hat, das Familienunternehmen fortzuführen.
