Saterland/Leer/Oldenburg - In der Esterweger Dose ist möglicherweise zu viel Torf abgebaut worden. Der Landkreis Cloppenburg hat Strafanzeige wegen Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete gestellt. Die zulässige Abbautiefe sei unterschritten worden. Die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) hatte zuerst über diesen Fall berichtet.
Laut Staatsanwaltschaft Oldenburg richten sich die Ermittlungen gegen den Geschäftsführer eines Düngemittelherstellers aus dem Landkreis Leer. Derzeit führe die Kriminalpolizei des Landkreises Cloppenburg Vernehmungen durch.
Umweltämter prüfen
Was ist passiert? Auf einer 2,7 Hektar großen Abbaufläche in dem Moor im Grenzbereich der Gemeinde Saterland seien an mehren Stellen Unterschreitungen der zulässigen Abbautiefe festgestellt worden, wie der Landkreis mitteilt. Unklar sei, wie groß die Menge an zu viel entnommenem Torf ist. Die Umweltämter der Landkreise, in denen Torf abgebaut wird, überprüfen geregelt, ob die Unternehmen die Vorgaben aus den Genehmigungen einhalten.
Ein Fehler, der im Torfabbau passiert: Durch die jetzt längeren Trockenzeiten kommt es zur stärkerer Schrumpfung des Torfkörpers. Dieses werde beim Abbau nicht berücksichtigt beziehungsweise nicht rechtzeitig nachgemessen, wie viel Torf noch da ist, erläutert Silke Kumar, Prokuristin des Moorgutes Ramsloh, die Mitglied in der Expertenkommission der international arbeitenden Foundation Responsibly Produced Peat (Stiftung verantwortungsvoll produzierter Torf) ist, welche auch Abbauunternehmen in der Esterweger Dose zertifiziert.
Zudem sei viel Fachkompetenz und Erfahrung vonnöten, um mittels eines Bodenverdichtungsmessers (Penetrometer) – einer Metallstange mit Kugel – die Moortiefe zu messen und – noch schwieriger – um Hochmoor von Niedermoor zu unterscheiden. Denn auch die Art des Torfes, die abgebaut werden darf, wird in den Genehmigungen vorgegeben.
In anderen Fällen, in denen auch in der Esterweger Dose zu viel Torf abgebaut worden war und bei der Renaturierung wieder Moor entstehen sollte, sei von den betroffenen Firmen wieder Torf aufgebracht worden, um die geforderte Höhe zu erreichen. Bei der Wiedervernässung schwimme loses Material zwar auf. Man gehe aber davon aus, dass so etwas bei allen Wiedervernässungen passiere.
Wenn Torf abgebaut wird, muss 50 Zentimeter gewachsener Torfkörper unangetastet bleiben. Über eine Abbaufläche werde ein Raster von 50 Meter mal 50 Metern gelegt bei denen ermittelt werde, wie hoch die mineralischen Untergründe liegen, erläutert der Landkreis Cloppenburg. Man müsse jedoch immer davon ausgehen, dass der Untergrund des Moores nicht plan sei. Mit anderen Worten: Der Sand unter dem Moor kann auch mal einen Sandhügel bilden, auf dem dann weniger Moor liegt.
„Vom höchsten Punkt des mineralischen Untergrunds aus wird die Resttorfmächtigkeit ermittelt“, schreibt der Landkreis. Und weiter: „Innerhalb dieser verbleibenden Resttorfmächtigkeit können zusätzlich punktuelle Sanddurchragungen nicht ausgeschlossen werden, deren Größe im Einzelnen nicht bekannt ist, aber die Menge des verbleibenden Resttorfes mindert.“ Also: Auf 2500 Quadratmetern kann schon mal ein Sandhügel unterm Moor unentdeckt bleiben, dann bleibt weniger als 50 Zentimeter Moor stehen.
Als Grünland nutzen
Ausdrücklich nicht gefährdet sei die Renaturierung der nun betroffenen Flächen, heißt es von Seiten des Landkreises Cloppenburg, „da hier eine extensive Grünlandnutzung als Folgenutzung festgelegt worden ist. Diese Festlegung erfolgte im Einklang mit der geltenden Schutzgebietsverordnung und aufgrund der seinerzeit geltenden naturschutzfachlichen gesetzlichen Regelungen.“
