Friesoythe/Altenoythe - Wolfsrisse hat es in den vergangenen Jahren auch im Friesoyther Stadtgebiet mehrere gegeben. Bislang kamen bei verletzten oder getöteten Nutztieren die ehrenamtlichen Wolfsberater des Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Doch das hat sich am 1. Februar geändert. Seitdem sind nicht mehr die Wolfsberater für Nutztierrisse zuständig, sondern die Bezirksförsterinnen und Bezirksförster der Landwirtschaftskammer Niedersachen (LWK). Sie sollen zukünftig die sogenannten Rissgutachten erstellen.
Für den Friesoyther Arnold Aumüller und Hermann Wreesmann aus Altenoythe kam die Entscheidung des Umweltministeriums überraschend. Beide sind ehrenamtliche Wolfsberater für den Landkreis Cloppenburg. „Wir sind vor vollendete Tatsachen gestellt worden“, sagt Aumüller. Auch einige Nutztierhalter seien mit der Änderung nicht zufrieden, berichten beide.
Keine Überlastung
Eine Überlastung gebe es aus ihrer Sicht nicht. Die Initiative sei nicht von den Wolfsberatern ausgegangenen. Sie seien gerne zu den Landwirten gefahren – auch wenn der Anlass kein schöner gewesen sei, berichtet Aumüller weiter. „Wir hatten einen direkten Kontakt zu den Nutztierhalten“, sagt auch Wreesmann. Man kannte sich und habe sich vertraut. Das müssten die Bezirksförster erst aufbauen – ebenso wie das neue Fachwissen. Durch ihre bisherigen Einsätze – auch an Wochenenden und Feiertagen – hätten sie schon reichlich Erfahrung sammeln können.
Nutztierhalter, die auf ihrer Weide verletzte oder tote Tiere finden, können sich niedersachsenweit seit dem 1. Februar 2022 an die zentrale Telefonnummer 0511/3665 1500 oder direkt an die für das Gebiet zuständige LWK-Bezirksförsterei wenden – auch an den Wochenenden. Welche Bezirksförsterei im Ernstfall für sie zuständig ist, können Nutztierhaltende auf der Internetseite der LWK (www.lwk-niedersachsen.de) erfahren. Einige Förstereien sollen zusätzliches Personal erhalten.
Mit der Übernahme der Rissbegutachtung bei Nutztieren durch die Försterinnen und Förster der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) hat sich auch bei der Entschädigungszahlung etwas geändert. Bisher mussten die Wolfsberater DNA-Proben nehmen. Genproben würden zwar weiterhin genommen, um etwa zu bestimmen, zu welchem Rudel die Wölfe gehören, von denen ein Schaden an Nutztieren ausgegangen sei. In der Regel sei künftig jedoch das Rissprotokoll der Förster für den Ausgleich der finanziellen Schäden ausschlaggebend, nicht das Ergebnis der relativ zeitaufwändigen Labor-Analyse. „Dies soll das Verfahren der Entschädigung deutlich beschleunigen“, heißt es von der Landwirtschaftskammer.
Beide sind derzeit noch skeptisch, ob die Umstellung so einfach funktioniere. Sie wollen die weitere Entwicklung im Auge behalten. Ihre Arbeit als ehrenamtliche Wolfsberater wird sich nun zukünftig auf die Vermittlung von Wissen zum Wolf sowie das Dokumentieren von Beobachtungen und Spuren beschränken. Zudem sollen sie weiterhin bei Wildtierrissen gerufen werden. Doch solche würden nur selten gemeldet werden.
Sowohl Aumüller als auch Wreesmann überlegen derzeit, ob sie die Arbeit als ehrenamtliche Wolfsberater überhaupt noch fortsetzen wollen. Eine der Hauptaufgaben, für die sie Lehrgänge in Freizeit besucht hätten, sei nun einfach weggefallen.
Fortbildungen für Förster
Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) hatte die Umstellung mit der wachsenden Wolfspopulation und einem damit steigenden Bedarf „an allgemeiner Aufklärung zum Thema Wolf und der Beratung der Bevölkerung, zum Beispiel bei Nahbegegnungen“, begründet. Die LWK teilt auf Nachfrage mit, dass die Förster zu keinen Wolfsberatern würden. Sie hätten nun nur die Aufgabe der Nutztierrisse übernommen. Bislang hatte sich die LWK auch schon um die Abwicklung von Präventionsanträgen zum Herdenschutz gekümmert. Die Kammer sieht ihr Fachpersonal zudem gut vorbereitet. Die Förster seien durch ihre Ausbildung auch in Zoologie, Ökologie und Wildbiologie geschult und sollen bei Fortbildungen durch Wölfe verursachte Rissspuren und sonstige Hinweise zielsicher erkennen können. Zudem sei durch die örtliche Abgrenzung der Forstbezirke und der Forstämter die Zuständigkeit klar geregelt.
