Friesoythe - Über das Wochenende bis in den Montag hinein zog der Winter noch einmal auf. Schnee, Frost und Glättegefahr waren das Ergebnis, auch in Friesoythe und riefen den Winterdienst auf den Plan. Dabei gelten auch für Grundstückseigentümer gewisse Pflichten, ebenso sollten Autobesitzer vor der Fahrt einiges beachten.
Seit Sonntag im Einsatz
Bereits am Sonntag um 5.30 Uhr mussten die Mitarbeiter des Winterdienstes ausrücken. Zwei weitere Einsätze gab es am Nachmittag um 16 Uhr und am Montag um 4 Uhr. Dabei waren zehn Mitarbeiter mit einem Lkw, drei Pritschen, zwei Unimogs, einem Trecker und zwei Radlader im Einsatz. Zehn weitere Mitarbeiter standen auf Abruf, heißt es von der Verwaltung.
Dabei waren besonders die Schneeverwehungen eine Herausforderung, einige Straßen und Wege waren durch sie nur eingeschränkt befahrbar. Hier bittet die Verwaltung und der Baubetriebshof um Verständnis, dass zunächst nur die Hauptverkehrsstrecken geräumt wurden. Wie viel Salz dabei verbraucht wurde, kann die Verwaltung nicht sagen. Aber es sei genügend vorhanden.
Pflichten der Bürger
Auch die Bürger haben im Winter Aufgaben, denen sie nachkommen müssen. So gilt innerhalb der geschlossenen Ortslage für die an öffentlichen Straßen angrenzenden Grundstücke, dass Fußgängerüberwege und Gehwege – einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege – mindestens 1,5 Meter breit von Schnee befreit werden müssen. Ist kein Gehweg vorhanden, so muss ein Streifen von mindestens einem Meter neben der Fahrbahn, oder am äußersten Rand der Fahrbahn frei sein. Ebenfalls zu den Aufgaben gehört es, Entwässerungsrinnen, Einlaufschächte der Straßenentwässerung sowie die Hydranten freizuhalten.
Erledigt sein muss das werktags bis 8 Uhr sowie am Wochenende bis 9 Uhr. Freigehalten werden müssen die Flächen bis 20 Uhr. Dabei dürfen keine schädlichen Chemikalien verwendet werden. Streusalz hingegen darf nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen, wenn mit anderen Mitteln und zumutbarem Aufwand die Glätte nicht ausreichend beseitigt werden kann. Eine weitere Ausnahme sich gefährliche stellen wie Treppen, Rampen, Brücken, Auf- und Abgänge sowie starke Gefälle- oder Steigungsstrecken.
Kontrollen vom Ordnungsamt wurden nicht durchgeführt. Die Verwaltung vertraut zunächst auf die Einsicht und das Mittun der Bürger.
Vor der Fahrt kratzen
Wer bei Schnee und Frost mit dem Auto unterwegs ist, muss vor der Fahrt den Eiskratzer rausholen. Doch nur schnell ein kleines Loch freikratzen reicht nicht. Darauf weist die Polizeiinspektion Cloppenburg/ Vechta hin. „Die zu befahrende Strecke muss bei jeder Fahrzeugbewegung voll überblickbar sein, vorwärts sowie rückwärts“, sagt Pressesprecherin Nadine Luttmann. Heißt, sowohl Windschutzscheibe als auch Seitenfenster und Außenspiegel müssen freigekratzt werden. Gleiches gilt für die Blinker Rücklichter und Scheinwerfer.
Ebenfalls betont Luttmann, dass Schnee, Eisstücke und Platten, die während der Fahrt herunterfallen könnten, entfernt werden müssen. Diese können sonst beim Herunterfallen zu Gefahrensituationen oder Verkehrsunfällen führen. „Sollten Personenschäden entstehen, so hat die Missachtung der Pflicht gegebenenfalls auch strafrechtliche Konsequenzen“, so Luttmann.
Weiterhin muss bei Nebel, Schneefall oder Regen auch am Tag mit Abblendlicht gefahren werden sowie die Kennzeichen bei fahrendem wie ruhenden Verkehr stets gut lesbar gehalten werden. „Unterwegs, solange es nach der Witterung möglich ist“, fügt Luttmann hinzu.
