Saterland/Cloppenburg - Ein Wutausbruch wird für einen 51 Jahre alten Mann aus dem Saterland nun richtig teuer. Das Cloppenburger Amtsgericht hat den Angeklagten nicht nur wegen Beleidigung und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 2500 Euro verurteilt; er muss auch noch den Sachschaden bezahlen, den er im Zuge der häuslichen Gewalt im Sommer dieses Jahres angerichtet hatte. Geschädigt ist die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten. Im Sommer dieses Jahres hatte der Angeklagte die Frau übelst sexistisch beleidigt. Damit nicht genug. Den Feststellungen zufolge zerstach der 51-Jährige nach den Beleidigungen die Reifen am Fahrzeug der Frau und zerschlug die Windschutzscheibe am Auto.

Nach dem Gewaltschutzgesetz hatte die Frau dann erwirkt, dass sich der Angeklagte ihr nicht mehr nähern darf. Dann hatte sie sich endgültig von ihm getrennt. Der Angeklagte ist vorbestraft. Deswegen hatte die Vorsitzende Richterin dem 51-Jährigen mit auf den Weg gegeben, dass er das nächste Mal mit einer Gefängnisstrafe rechnen müsse, falls er seine ehemalige Lebensgefährtin nicht in Ruhe lasse. Der Angeklagte gelobte Besserung. Im Verfahren hat der Saterländer die Vorwürfe eingeräumt. Eigentlich sollte noch die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten in dem Verfahren als Zeugin aussagen. Doch aufgrund des Geständnisses, das dem Angeklagten zugute kam, sah das Gericht von der Vernehmung der Frau ab.

Die Vorsitzende hatte sich aber zuvor vergewissert, ob der Angeklagte wirklich Ruhe gibt und den angerichteten Schaden am Auto der Frau begleicht. Die Zeugin konnte das bestätigen. So blieb es am Ende bei einer Geldstrafe und der Verpflichtung, weiterhin den Schaden wieder gutzumachen.