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Zweiter Versuch nach 2020 Gemeinde Saterland will erneut große Werbeanlagen an Hauptstraßen regulieren

Unter anderem diese „leuchtstarke Anlage mit wechselnden Werbebotschaften“ an der Ecke Nelkenstraße/Hauptstraße in Ramsloh war vor drei Jahren von der Gemeindeverwaltung als kritisches Beispiel angeführt worden. Gerade Fremdwerbung entlang der Hauptverkehrswege will die Gemeindeverwaltung verhindern.

Unter anderem diese „leuchtstarke Anlage mit wechselnden Werbebotschaften“ an der Ecke Nelkenstraße/Hauptstraße in Ramsloh war vor drei Jahren von der Gemeindeverwaltung als kritisches Beispiel angeführt worden. Gerade Fremdwerbung entlang der Hauptverkehrswege will die Gemeindeverwaltung verhindern.

Heiner Elsen

Saterland - Die Gemeinde Saterland hat einen zweiten Anlauf gestartet, um großflächige Werbeanlagen an den Hauptverkehrswegen in den vier Ortsteilen zu regulieren. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sind in den vergangenen Jahren insbesondere in Ramsloh entlang der Hauptstraße vermehrt großflächige Werbeanlagen entstanden. Viele der Tafeln würden Fremdwerbung zeigen und hätten keinen Bezug mehr zur Stätte der Leistung. „Insbesondere die Ortseingangsbereiche sind das bevorzugte Ziel dieser Fremdwerbung“, heißt es weiter.

Werbewildwuchs verhindern

Um einen weiteren Werbewildwuchs auszuschließen und zu verhindern, dass die Ortsbilder durch allzu viel Werbung entstellt werden, schlägt die Gemeindeverwaltung vor, „dass für die Haupteinfahrtsbereiche in den Ortschaften die Anbringung beziehungsweise die Aufstellung zusätzlicher großflächiger Werbeanlagen untersagt wird“. Betroffen wären laut Verwaltungsvorschlag in Strücklingen die Bahnhofstraße sowie die Hauptstraße vom Kreisel in Utende bis zur Einmündung des Dreeschenweges; in Ramsloh die Hauptstraße von der Einmündung des Langholter Weges bis zur Einmündung des Barselkeweges sowie die Marktstraße und die Friedhofstraße; in Scharrel entlang der Hauptstraße von der Einmündung des Grotangeweges bis zur Einmündung in die Straße Am Ostermoor und der Raiffeisendamm sowie in Sedelsberg entlang der Hauptstraße von der Einmündung der Finkenstraße bis zur Einmündung des Iltisweges, der Koloniestraße von der Einmündung des Erikaweges bis zur Hauptstraße und der Neuscharreler Straße vom Kreisel bis zur Einmündung der Straße Unter den Eichen. Zulässig wären Werbeanlagen dann nur noch zur Eigenwerbung auf den Geschäfts- oder Gewerbegrundstücken an der Stätte der Leistung sowie für zeitlich begrenzte Veranstaltungen.

Zweiter Aufschlag

Bestehende Werbeanlagen hätten Bestandsschutz, erklärte Bürgermeister Thomas Otto (parteilos) während der letzten Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau, Umwelt, Klima und Landwirtschaft. Dieser hatte sich mit der „Aufstellung einer Gestaltungssatzung zur Regulierung der Aufstellung von großflächigen Werbeanlagen“ befasst und diese auch empfohlen. „Es ist der zweite Aufschlag“, sagte der Bürgermeister. Bereits vor drei Jahren hatte der Gemeinderat die Aufstellung einer entsprechenden Gestaltungssatzung beschlossen – aus den gleichen Gründen. Jedoch sei das Verbot nicht final zustande gekommen, sagte Otto. Daher der nochmalige Aufschlag.

Wie vor drei Jahren gab der Ausschuss auch grünes Licht für eine Veränderungssperre bis das Verfahren zur Aufstellung der Gestaltungssatzung endgültig abgeschlossen ist. Diese hat das Ziel, dass vor Inkrafttreten der neuen Satzung keine „Baumaßnahmen (noch) rechtmäßig ausgeführt werden oder genehmigt werden (müssen), die ihr widersprechen“. Der Verwaltungsausschuss und Gemeinderat müssen der neuen Gestaltungssatzung und Veränderungssperre noch zustimmen.

Renke Hemken-Wulf
Renke Hemken-Wulf Redaktion Münsterland
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