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Gräberfelder in Emstek und Höltinghausen Archäologische Auflagen für zwei Bauvorhaben

Symbolbild: Die Untere Denkmalschutzbehörde im Kreis Cloppenburg stellt für zwei Bauvorhaben in der Gemeinde Emstek archäologische Auflagen bei zwei Gräberfeldern.

Symbolbild: Die Untere Denkmalschutzbehörde im Kreis Cloppenburg stellt für zwei Bauvorhaben in der Gemeinde Emstek archäologische Auflagen bei zwei Gräberfeldern.

Reiner Kramer/Archiv

Emstek - Archäologen könnten demnächst zwei Gebiete der Gemeinde Emstek genauer unter die Lupe nehmen. Das erklärte Wolfgang Wilke vom Bauamt nun im Planungsausschuss den Ausschussmitgliedern. Hintergrund sind zwei Bauvorhaben, für die die Gemeinde neue Bebauungspläne auf den Weg bringen will. Dabei geht es konkret um den neuen Kunstrasenplatz an der Sportallee in Emstek sowie Neubauten „Am Sportplatz“ in Höltinghausen.

Da wo der neue Kunstrasenplatz anschließend an den aktuellen Sportplatz in Emstek entstehen soll, ist laut Wilke eine archäologische Stelle mit acht Grabhügeln verzeichnet. Darauf hatte der Landkreis Cloppenburg in seinen Stellungnahmen zum neuen Bebauungsplan in der frühzeitigen Beteiligung aufmerksam gemacht.

Er selbst sei überrascht gewesen von der Grabstelle, so Wilke. Der Acker werde momentan landwirtschaftlich genutzt. Bei einer Bebauung müssten aber Archäologen das Feld untersuchen, um eventuelle Funde zu sichern. Das sei ähnlich dem Prozedere in den Baugebieten.

Reste im Boden?

Der Landkreis bestätigt ein ehemaliges Hügelgräberfeld mit acht verzeichneten Grabhügeln, die laut Pressesprecher Sascha Sebastian Rühl aber alle seit mindestens 30 Jahren geschliffen sind. „Die Gräber hatten einen Durchmesser zwischen zwölf und 16 Meter und eine Höhe zwischen 20 und 40 cm. Archäologisch bleiben sie interessant, weil im Boden noch Reste der Grabhügel erhalten geblieben sein können“, heißt es vom Landkreis.

Und auch in Höltinghausen ist ein solches Grabfeld vorhanden, das im Gegensatz zu Emstek sogar noch erkennbar sei, so Wilke. Kreissprecher Rühl teilte auf Nachfrage mit, dass sich dort ein größeres Gräberfeld aus ehemals 50 Grabhügeln befindet, davon sind sieben noch erhalten. Rund um „Am Sportplatz“ soll eine Außenbereichssatzung gelten. Denn der Gemeinde lagen zwei abgelehnte Bauvoranfragen für Neubauten von Wohnhäusern in diesem Außenbereich vor.

Der Landkreis hatte die Vorhaben abgelehnt, weil die Grundstücke im Außenbereich liegen, und es sich dabei nicht um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil handelt. Außerdem begründete der Landkreis sein Nein damit, dass mit den Bauvorhaben der Eindruck einer Splittersiedlung noch verfestigt und die Eigenart der Landschaft beeinträchtigt werde. Die Gemeinde wollte aber laut Vorlage aus dem September 2022 eine „genehmigungsfähige Grundlage“ schaffen.

Prospektionen

Nach Angaben der Kreisverwaltung stellt die Untere Denkmalschutzbehörde für die beiden baulichen Projekte archäologische Auflagen. „Natürlich dürfen die erhaltenen sieben Gräber nicht zerstört werden. Für die anderen Bereiche sind – sofern Erdarbeiten geplant sind – Prospektionen und gegebenenfalls Ausgrabungen erforderlich“, teilt Kreissprecher Rühl weiter mit.

Grünes Licht gab es außerdem für eine Gärresteaufbereitungsanlage der Firma Lamping und die Erweiterung der Grundschule Höltinghausen. 2018 hatte es zur Anlage schon einen Aufstellungsbeschluss gegeben, nun braucht es für das Vorhaben noch einen Durchführungsvertrag. Wesentliche Veränderungen habe es nicht gegeben, so Wilke. Einstimmig dem Rat zum Beschluss empfohlen wurde auch der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Emstek – Barlingweg“. Auf dem Gebiet liegt wie „Am Sportplatz“ in Höltinghausen nach einer Bauvoranfrage eine Veränderungssperre.

In dem Gebiet zwischen Barlingweg und Halener Straße sollte ein Neubau für ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten entstehen. Gleichzeitig war der Abriss einer Bestandsimmobilie geplant, für die ebenfalls ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten entstehen sollte. Dieses Projekt könne allerdings bodenrechtlich zu „beachtlichen Spannungen“ und gleichzeitig zu einer negativen Vorbildwirkung führen, hieß es im September 2022 von Seiten der Gemeinde. Deswegen wurde die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes empfohlen. Dieser sieht künftig maximal sechs Wohneinheiten auf den Grundstücken vor.

Mareike Fangmann
Mareike Fangmann Redaktion Münsterland
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