Holdorf/Osnabrück - Vor dem Landgericht Osnabrück sind jetzt zwei Angeklagte wegen Wohnungseinbruchdiebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung in 13 Fällen und einem versuchten Fall schuldig gesprochen worden. Unter anderem konnten ihnen Taten in Friesoythe, Garrel, Löningen, Damme und Lohne nachgewiesen werden.
Die beiden Angeklagten wurden nach geständigen Einlassungen jeweils zu Gesamtfreiheitsstrafen von fünf bzw. vier Jahren und zwei Monaten verurteilt. Darüber hinaus wird bei ihnen gesamtschuldnerisch ein Betrag von 73 676 Euro eingezogen. Dies entspricht nach Überzeugung der Kammer dem Wert der insgesamt erlangten Beute. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Die Verurteilten befinden sich in Justizvollzugsanstalten.
Dem Prozess vorausgegangen waren intensive Ermittlungen der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta. Bereits am 24. September 2019 konnten zwei männliche Tatverdächtige, 25 und 41 Jahre alt, nach einem Einbruchdiebstahl durch Polizeibeamte der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta auf einem Rastplatz an der A1, Höhe Holdorf, in ihrem Pkw festgenommen werden. Die Polizisten führten seit geraumer Zeit gegen den 41-jährigen Haupttäter umfangreiche Ermittlungen wegen des Verdachts des Wohnungseinbruchs, den er im gesamten nordwestdeutschen Raum verübt haben soll.
Pkw angemietet
Nachdem dieser sich erneut einen Pkw in Bremen angemietet hatte, konnte er nach intensiven Ermittlungen mit seinem bis dato unbekannten Mittäter nach mehreren mutmaßlichen Wohnungseinbrüchen im Bereich Lienen (Nordrhein-Westfalen), Bad Iburg und Georgsmarienhütte auf dem Weg nach Bremen gestellt und vorläufig festgenommen werden.
Einbruchswerkzeug
Ebenso ergab sich der Verdacht, dass die beiden Männer für Einbrüche in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta verantwortlich sein könnten. Im genutzten Pkw wurden neben Einbruchswerkzeug größere Mengen Diebesgut aufgefunden und zugeordnet.
Unterschlupf in Bremen
Im Anschluss wurde der Unterschlupf in Bremen durchsucht. Es wurden weitere große Mengen Diebesgut aufgefunden, die nachweislich aus Einbrüchen stammen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg wurde seinerzeit durch das Amtsgericht Vechta die Untersuchungshaft angeordnet.
