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Statuten der Schützengilde Friesoythe von 1668 Bei Regelverstoß gibt’s mindestens 28 Kannen Bier

Schützenfest 1991: Eigentlich ist das Fahne schwenken während des Festumzuges untersagt. Ob Julius Hochartz, damals Fähnrich der Kompanie Lange Straße, für diese Aktion ein Fass Bier als

Schützenfest 1991: Eigentlich ist das Fahne schwenken während des Festumzuges untersagt. Ob Julius Hochartz, damals Fähnrich der Kompanie Lange Straße, für diese Aktion ein Fass Bier als "Strafe" zahlen musste, ist leider nicht überliefert.

Archiv Heimatverein Friesoythe

Friesoythe - Zum Friesoyther Schützenfest gehören feste Regeln, was die Durchführung betrifft. Das war auch schon vor Jahrhunderten so, wie aus den ältesten bekannten Statuten der Schützengilde von 1668 hervorgeht. Gegliedert sind sie in 24 Punkte. Wer sich seinerzeit nicht an diese hielt, wurde streng bestraft – und zwar mit dem Heranschaffen von Bier. Passend zum Internationalen Tag des Bieres, der an diesem Freitag, 4. August, stattfindet, gibt es hier einen kleinen Streifzug durch die Geschichte der Statuten.

Diverse Verpflichtungen

Tatsächlich wird bei 21 von den 24 Artikeln Bier als Strafe vorgeschrieben. Aus dem ersten Artikel ist die ursprüngliche Verpflichtung der Schützengilde, die Stadt zu schützen, erkennbar. „Es sollen die Befehlshaber nach Aufforderung von Bürgermeister und Rat bei Tage und bei Nacht auf einem bestimmten Platz mit allen Schützen alsbald mit ihrem Gewehr in Bereitschaft sein bei Strafe 1 Viertop Bieres (28 Kannen)“, heißt es in den Statuten, die sich auf der Homepage der Stadt Friesoythe finden lassen. Neben der Bereitschaft waren alle Schützen angehalten, Schießpulver und Bleikugeln dabei zu haben und ein einsatzbereites Gewehr präsentieren zu können. (Strafe: jeweils ein Viertop Bier). Während sich die ersten drei Artikel mit den Verpflichtungen der Schützen befassen, geht es bei fast allen anderen um die eigentliche Durchführung des Schützenfestes bzw. des Vogelschießens, wie zum Beispiel: „Wenn an jedem Pfingstmontag um 4 Uhr auf dem Markt die Trommel wird geschlagen, sollen alle Schützen angesichts selber in Person und nicht durch Vertreter (es sei denn die höchste Not) allda erscheinen bei Strafe 1 Viertop Bieres.“

Manchmal eine Tonne

Bei größeren Vergehen fiel die Strafe höher aus – statt 28 Kannen Bier, musste eine halbe oder eine ganze Tonne Bier herangeschafft werden: „Wenn nun der König ins Haus gebracht ist, sollen die geordneten Schützenmeister nach altem Gebrauch die Schützen samt Frauen und Kindern bitten, sich der Gesellschaft zu entreißen und sich einer gegen den andern mit Worten oder Werken durchaus nicht vergreifen bei Strafe 1 Tonne Bieres.“

Weitere Artikel befassen sich mit der Sicherheit auf dem Fest: „So soll niemand, so lang die Gilde währt, mit gewaffneter Wehr sich finden lassen und mit Dolchen und Messern sich nicht gegen den Geringsten oder Höchsten, besonders gegen Frauen vergreifen bei Strafe 1 Tonne Biere.“

Kein Bier vergießen

Während es heute üblich ist, bis in die Nacht Schützenfest zu feiern, sah es damals noch anders aus: „Es soll sich auch niemand in der Gilde nach 10 Uhr mehr finden lassen, sondern soll nach Hause gehen bei Strafe 1 Viertop Bieres.“

Und bei den ganzen Bier-Strafen ist es nicht verwunderlich, dass in den Statuten von 1668 ein jeder bestraft wird, der Bier absichtlich vergießt. „So lange die Gilde (das Fest) dauert, soll sich ein jeder in ehrlicher christlicher Freude dergestalt ergötzen, daß niemand mutwillig mehr Bier, als man mit einem Fuß bedecken kann, vergieße bei Strafe 1 Viertop Bieres.“

In den späteren Statuten von 1851 sind übrigens sämtliche Bier-Strafen wieder verschwunden. Dennoch gehört Bier auch heute noch zur Geselligkeit beim Schützenfestes dazu. Na dann, Prost!

Tanja Mikulski
Tanja Mikulski Redaktion Münsterland
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